Kann man FFP2-Masken wiederverwenden?
gsf – Ab Montag, 18.1.2021 gilt in Bayern ab dem 15. Lebensjahr eine FFP2-Maskenpflicht in Alten- sowie Pflege- und Behinderteneinrichtungen, beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr. Kinder und Jugendliche ab sechs Jahre müssen, wie bisher auch, „nur“ eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Eine funktionssichere, echte FFP2-Maske kostet je nach Bestell-Stückzahl im Schnitt zwischen ca. 1,50 bis 3,00 € im Online-Handel. Informationen dazu:
FFP2-Masken gelten auch als „Einwegmasken“ und sollten nur eine begrenzte Zeit getragen werden. Genauere Informationen dazu:
Das geht mit der Zeit ins Geld – von der Müllmenge, die wir mit dem Wegwerfen der Masken produzieren, ganz zu schweigen. Es stellt sich daher die Frage, ob man FFP2-Masken nicht doch mehrfach tragen kann, wenn man sie desinfiziert?
Die Fachochschule Münster hat dazu eine größere Untersuchung durchgeführt:
Die Studie beantwortet unter anderem folgende Fragen:
- Was bringt eine Desinfektion im Backofen?
- Sind UV-Lampen zur Desinfektion geeignet?
- Ist Waschen, auch in der Spül- oder Waschmaschine, geeignet und sinnvoll?
- Kann man eine Mikrowelle zur Desinfektion benutzen?
- Wie steht es um die 7-Tage-Lufttrocknung? u.a.mehr
→ zur Veröffentlichung der FH Münster (Stand: 11.1.2021):
- Möglichkeiten und Grenzen der eigenverantwortlichen Wiederverwendung von FFP2-Masken für den Privatgebrauch
- Download als kostenlose pdf-Broschüre
siehe auch zum Thema:
- Gesundheitsgefährdung durch Corona-Masken?
- Auch beim Tragen von Alltagsmasken und OP-Masken sind Pausen notwendig!
- Kinder- und Jugendärzte zum Mund-Nasen-Schutz: „Mund-Nasen-Bedeckung schützt und ist für Kinder gesundheitlich unbedenklich.“
Bild von Antonio Cansino auf Pixabay