Kann man FFP2-Masken wiederverwenden?

gsf – Ab Montag, 18.1.2021 gilt in Bayern ab dem 15. Lebensjahr eine FFP2-Maskenpflicht in Alten- sowie Pflege- und Behinderteneinrichtungen, beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr. Kinder und Jugendliche ab sechs Jahre müssen, wie bisher auch, „nur“ eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.

Eine funktionssichere, echte FFP2-Maske kostet je nach Bestell-Stückzahl im Schnitt zwischen ca. 1,50 bis 3,00 € im Online-Handel. Informationen dazu: 

FFP2-Masken gelten auch als „Einwegmasken“ und sollten nur eine begrenzte Zeit getragen werden. Genauere Informationen dazu:

Das geht mit der Zeit ins Geld – von der Müllmenge, die wir mit dem Wegwerfen der Masken produzieren, ganz zu schweigen. Es stellt sich daher die Frage, ob man FFP2-Masken nicht doch mehrfach tragen kann, wenn man sie desinfiziert?

Die Fachochschule Münster hat dazu eine größere Untersuchung durchgeführt:

Die Studie beantwortet unter anderem folgende Fragen:

  • Was bringt eine Desinfektion im Backofen?
  • Sind UV-Lampen zur Desinfektion geeignet?
  • Ist Waschen, auch in der Spül- oder Waschmaschine, geeignet und sinnvoll?
  • Kann man eine Mikrowelle zur Desinfektion benutzen? 
  • Wie steht es um die 7-Tage-Lufttrocknung? u.a.mehr

zur Veröffentlichung der FH Münster (Stand: 11.1.2021):


siehe auch zum Thema: 


Bild von Antonio Cansino auf Pixabay 

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