GEW zu Ausfallzeiten pädagogischer Fachkräfte in Kitas
Bildungsgewerkschaft GEW zum Positionspapier zu Reformbedarfen und Berechnungen zu Fehlzeiten pädagogischer Fachkräfte der Bertelsmann Stiftung: dramatisch hohe Ausfälle durch Krankheit an den Kitas
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht mit Blick auf die heute vorgestellten Zahlen zu Reformbedarfen und Berechnungen zu Ausfallzeiten pädagogischer Fachkräfte der Bertelsmann Stiftung dringenden Handlungsbedarf aller Verantwortlichen, um die Beschäftigten in der frühkindlichen Bildung zu entlasten. „Die Fachkräfte in den Kitas sind stark überlastet und stecken in einer ernsten Krise. Durch die hohen Krankheitsausfälle gerät das Personal zunehmend unter außerordentlichem Druck. Das gefährdet die Qualität der frühkindlichen Bildung stark“, sagte Doreen Siebernik, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, am Dienstag in Frankfurt. „Jetzt sind schnelle und gezielte Maßnahmen von Bund und Ländern notwendig, um den Personalengpass zu beheben. Es muss sichergestellt werden, dass eine qualifizierte Betreuung, Bildung und Erziehung der Kinder gewährleistet bleibt, Kinder haben ein Recht darauf!“ Weiterlesen
Der Frage, ob Krippen bei den Kindern wie beabsichtigt Stimulation oder doch eher Stress erzeugen, ist Prof. Dr. Rahel Dreyer, Professorin für Pädagogik und Entwicklungspsychologie der ersten Lebensjahre an der ASH Berlin, bereits vor der Pandemie in einer Studie zum Wohlbefinden von Kindern im zweiten und dritten Lebensjahr in Kindertageseinrichtungen (StimtS) (https://www.ash-berlin.eu/forschung/forschungsprojekte-a-z/stimts/) nachgegangen. 20 Prozent der 140 Kinder aus 35 verschiedenen Berliner Kindertageseinrichtungen zeigten während der Beobachtungen im Kitaalltag deutliche Anzeichen von Anspannung, Teilnahmslosigkeit und Niedergeschlagenheit oder traten kaum in sozialen Kontakt mit den Fachkräften oder anderen Kindern. Dabei lag die formale Qualität fast aller teilnehmenden Einrichtungen sogar im mittleren bis guten Bereich. …
gsf – Ab Montag, 18.1.2021 gilt in Bayern ab dem 15. Lebensjahr eine FFP2-Maskenpflicht in Alten- sowie Pflege- und Behinderteneinrichtungen, beim Einkaufen und im öffentlichen Personennahverkehr. Kinder und Jugendliche ab sechs Jahre müssen, wie bisher auch, „nur“ eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.