GEW: „Hochschulen in Impf- und Teststrategien einbinden!“

Bildungsgewerkschaft zu den Änderungen des Infektionsschutzgesetzes und der  Coronavirus-Impfverordnung

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat sich dafür stark gemacht, die Hochschulen in die die Impf- und Teststrategien zur Bekämpfung der Corona-Pandemie einzubinden. „Im nunmehr dritten Corona- und Online-Semester sehnen sich Studierende wie Lehrende nach Präsenzstudium und einer Rückkehr zur Normalität an den Hochschulen. Lehre und Studium leben von der persönlichen Begegnung auf dem Campus und im Hörsaal. Wer die Hochschulen wieder öffnen will, muss für ein Impfangebot für Beschäftigte und Studierende sowie die Ausdehnung der Testpflicht auf die höheren Bildungseinrichtungen sorgen“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, mit Blick auf die heutige Debatte im Bundestag zum Infektionsschutzgesetz.

„Es ist richtig, die Regelungen des Gesetzes an die spezifischen Anforderungen unterschiedlicher Bildungseinrichtungen anzupassen. So ist das schulische Modell des Wechselunterrichts nicht 1:1 auf die Hochschulen zu übertragen. Gleichwohl brauchen wir keinen föderalen Flickenteppich, sondern bundesweit verbindliche Vorgaben mit eindeutigen Grenzwerten. Es kann nicht sein, dass die Wissenschaftsministerinnen und -minister der Länder nach Gutdünken entscheiden, ob und welche Maßnahmen sie ergreifen. Die ‚Bundesnotbremse‘ muss auch an den Hochschulen gelten und darf dort nicht zum Gaspedal werden“, mahnte Keller.

Der GEW-Vize sprach sich dafür aus, die Durchführung eines Coronatests zwei Mal die Woche nicht erst ab einem Inzidenzwert von 165, sondern grundsätzlich zur Voraussetzung für Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Praktika auf dem Campus zu machen. Ab einem Inzidenzwert von 165 dürfe Präsenzlehre nur in strengen Ausnahmefällen und nach einer arbeitsschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung gemacht werden.

Keller begrüßte, dass die Hochschulen in die Coronavirus-Impfverordnung einbezogen worden sind, deren Änderung am 30. April in Kraft getreten ist. Menschen, die an einer Hochschule tätig sind, haben jetzt eine erhöhte Priorität in der Impfreihenfolge (Gruppe 3). „Wer Bildungseinrichtungen öffnen möchte, muss den Beschäftigten ein Impfangebot machen. Diese Forderung der GEW hat die Bundesregierung aufgegriffen. Die Länder müssen die Verordnung jetzt konsequent umsetzen und die Impfkampagne weiter beschleunigen, damit bald auch die Studierenden zum Zuge kommen. Das ist die Voraussetzung, um im Wintersemester in den Präsenzbetrieb zurückzukehren“, so der GEW-Vize.


6.5.2021
Ulf Rödde
GEW-Hauptvorstand
Pressesprecher
www.gew.de