Grobes Foulspiel der Staatsregierung – große Nachteile für Versorgungsempfänger*innen

Bericht: GEW Bayern

Die bayerische Staatsregierung will Versorgungsempfänger*innen für 14 Monate weitestgehend von der Einkommensentwicklung abkoppeln. Die GEW Bayern kritisiert dies scharf.

Bei der Übertragung des Verhandlungsergebnisses der Tarifrunde für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom Spätherbst 2021 weigert sich die bayerische Staatsregierung, die Corona-Sonderzahlung auf die Versorgungsempfänger*innen (Beamt*innen im Altersruhestand) zu übertragen und mutet ihnen damit eine vierzehnmonatige Nullrunde zu.

„Die bayerische Staatsregierung geht bei der Übertragung von Tarifergebnissen auf die Beamtenbesoldung im Vergleich zu anderen Bundesländern seit Jahren mit gutem Beispiel voran. Doch jetzt hat sie sich ein grobes Foulspiel erlaubt“, empört sich Martina Borgendale, Landesvorsitzende der GEW Bayern. „Vor allem unter unseren direkt betroffenen Kolleginnen und Kollegen rruft die Entscheidung, die Corona-Sonderzahlung nicht auf Versorgungsempfänger*innen zu übertragen, starken Unmut und Frust hervor.“

Die GEW Bayern lehnt die einseitige Benachteiligung der Versorgungsempfänger*innen ab. Die Corona-Sonderzahlung stellt für die aktiven Beamt*innen auch eine Überbrückung des langen, 14-monatigen Zeitraums ohne prozentuale Erhöhung bei der Besoldung dar. Die GEW Bayern hält es für zwingend erforderlich, für die Versorgungsempfänger*innen ebenso eine Kompensation vorzusehen.

„Gerade auch in Zeiten einer starken Inflation ist das ein falsches Zeichen“, kritisiert Florian Kohl, stellvertretender Landesvorsitzender der GEW Bayern, das Vorgehen der bayerischen Staatsregierung. „Die Entkopplung von Besoldung und Versorgung ist nicht geeignet, die Attraktivität des Staatsdienstes zu erhöhen, vor allem in Zeiten eines eklatanten Lehrkräftemangels.“

Die GEW Bayern fordert gemeinsam mit dem DGB Bayern und seinen für den öffentlichen Dienst zuständigen Gewerkschaften eine Einmalzahlung in Höhe von 70 Prozent (angelehnt an den erreichbaren Versorgungssatz) der Sonderzahlung von 1.300 Euro.

Hintergrund:
Aktuell liegt die Inflationsrate bei etwa 5 Prozent, Versorgungsempfänger*innen bleiben davon nicht verschont. Deshalb ist für den Zeitraum bis zur regulären linearen Erhöhung zum 1. Dezember 2022 ein entsprechender Ausgleich wichtig. Orientierung bietet hierfür die Höhe der CoronaSonderzahlung. Diese ist auch eine Einmalzahlung für die Monate, in denen keine prozentuale Erhöhung der Grundgehälter vorgesehen ist.


4.2.2022
Martina Borgendale, Vorsitzende
F
lorian Kohl, stellvertretender Vorsitzender
GEW Bayern
www.gew-bayern.de


siehe dazu auch: Tarifabschluss öffentlicher Dienst: Versorgungsempfänger*innen nicht außer Acht lassen!

 

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