GEW Bayern begrüßt Gesetzesentwurf zur Umsetzung von A13, sieht Stufenplan aber kritisch

Mitteilung: GEW Bayern

Im bayerischen Kabinett wurde am 25.4.23 der Gesetzesentwurf zur Umstellung der Besoldung der Grund- und Mittelschullehrkräfte ab Januar 2024 beschlossen. In den folgenden fünf Jahren sollen beide Lehrämter stufenweise auf A13 angehoben werden. Die Verbände sind jetzt gefragt, das Gesetz zu prüfen und ihre Stellungnahmen abzugeben. Der Fachbereich Schule des Landesverbandes der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern gibt eine erste Einschätzung ab.

„Wir hatten Transparenz gefordert und haben diese nun bekommen. Die Kolleg*innen an Grund- und Mittelschulen wissen jetzt, wie die Umsetzung auf A13 laufen soll. Unser dringender Wunsch war es, beide Schularten gleichzeitig zu berücksichtigen und niemanden gegeneinander auszuspielen. Diesen hatte ich im Gespräch mit dem Ministerpräsidenten formuliert und ich freue mich, dass er berücksichtigt wurde“, sagt Martina Borgendale, Landesvorsitzende der GEW.

„Dennoch wäre eine zügigere Umsetzung besser. Fünf Jahre sind ein sehr langer Zeitraum und die Kolleginnen und Kollegen an den betreffenden Schularten warten schon viel zu lange auf Ge-rechtigkeit. Wir brauchen die Steigerung der Attraktivität der Lehrämter Grund- und Mittelschule jetzt, weil wir nur so dem massiven Lehrkräftemangel wirkungsvoll begegnen können“, so Borgendale.

Der stellvertretende Landesvorsitzende Florian Kohl ergänzt: „Wir benötigen eine entsprechende Regelung für Schulleitungen und angestellte Lehrkräfte. Außerdem darf man die Fach- und För-derlehrkräfte nicht vergessen. Auch hier sind entsprechende Anpassungen notwendig. Es ist klar, dass man das Ganze systemisch denken muss. Analog zu den anderen Lehrämtern muss auch über zukünftige motivierende funktionslose Beförderungsmöglichkeiten an Grund- und Mittelschulen nachgedacht werden.“


26.4.2023
GEW Bayern
www.gew-bayern.de


siehe dazu die Mitteilung des Kultusministeriums:
https://www.gew-ansbach.de/2023/04/sukzessive-erhoehung-der-besoldung/

 

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