Die Mitteilung des bay. Kultusministeriums v. 17.05.2023 zu diesem Thema steht am Ende dieses Artikels
Stellungnahme: GEW Bayern
Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern begrüßt die Anhebung der Eingangsbesoldung für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen ausdrücklich. Die langjährige GEW-Forderung wird nun endlich umgesetzt. Allerdings kritisiert die Bildungsgewerkschaft neben der nur stufenweisen Umsetzung über fünf lange Jahre auch einige Unklarheiten. So sollen beispielsweise angestellte Kolleg*innen und Fach- und Förderlehrkräfte laut Gesetzentwurf bei der Anhebung der Bezahlung außen vor bleiben.
Die Bildungsgewerkschaft hat in einer Stellungnahme ausführlich auf den vorliegenden Gesetzesentwurf der bayerischen Regierung zur Umsetzung von A 13 für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen reagiert. Sie fordert den Freistaat auf, noch unklare Punkte transparent zu regeln und niemanden auszuschließen. Konkret geht es beispielsweise darum, dass funktionslose Beförderungen nicht einfach wegfallen dürfen und es künftig ein Beförderungsamt analog zu Real- und Förderschule geben muss. Weiterhin sehen wir das Problem, dass bereits beförderte Kolleg*innen zwar nichts verlieren, aber – folgt man dem Gesetzentwurf – eben auch nicht davon profitieren.
Florian Kohl, stellvertretender Landesvorsitzender der GEW Bayern: „Es ist wirklich gut, dass keine Unterscheidung zwischen Grund- und Mittelschullehrkräften gemacht wird und alle gleichzeitig in den Beginn der Umsetzung von A 13 eingebunden sind und davon profitieren. Doch die stufenweise Umsetzung in den nächsten Jahren dauert einfach zu lange. Eine sofortige Anhebung für alle wäre dringend geboten. Wenn das nicht machbar sein soll, dann muss es schneller gehen. Das geht in anderen Bundesländern wie Hessen ja auch.“
Die GEW plädiert zudem dafür, dass Schulleitungen und Funktionsstellen sofort oder wenigstens in schnellen Schritten höher besoldet werden. Hier darf nicht erst 2028 eine Anhebung erfolgen. Ein großes Problem ist auch der Umgang mit angestellten Lehrkräften. Mit der derzeitigen Planung verschärft sich hier die Zweiklassengesellschaft, da die stufenweise Gehaltssteigerung nicht für alle eingeplant ist. Das kann so nicht bleiben, meinen die Bildungsexpert*innen der GEW. Sie fordern den Arbeitgeber auf, hier für einen Ausgleich zu sorgen.
Kohl abschließend: „Auch wenn wir grundsätzlich zufrieden sind, dass unsere Forderung endlich umgesetzt wird, setzen wir uns weiterhin für eine bessere und schnellere Umsetzung ein, von der auch die angestellten Kolleg*innen und die Fach- und Förderlehrer*innen profitieren. Wir beteiligen uns gern konstruktiv an diesem Prozess.“
17.5.2023
GEW Bayern
www.gew-bayern.de
→ siehe auch die Mitteilung des bay. Kultusministeriums v. 17.05.2023
4.000 Beförderungen für Grund- und Mittelschullehrkräfte Piazolo: „Startschuss für A13“
MÜNCHEN. Die erste gute Nachricht kam vor ein paar Wochen: A13 als Eingangsbesoldung für alle Lehrkräfte – auch an Grund- und Mittelschulen. Den Auftakt hierzu hat Kultusminister Michael Piazolo jetzt mit dem größten Beförderungsprogramm, das an Grund- und Mittelschulen je aufgelegt wurde, gestartet: Rund 4.000 Grund- und Mittelschullehrkräfte, die bereits im Dienst sind, werden schon zum 1. Juni 2023 befördert, der überwiegende Teil davon direkt nach A13.
Kultusminister Michael Piazolo: „4.000 Beförderungen auf einmal – das hat es in dieser Form noch nie gegeben. Mir ist sehr wichtig, dieses deutliche Signal der Wertschätzung an die Lehrerinnen und Lehrer an Grund- und Mittelschulen noch in diesem Schuljahr zu senden. Unsere Lehrkräfte verdienen Anerkennung für die wertvolle Arbeit, die sie täglich an den Schulen in Bayern für die jungen Menschen in unserem Land leisten, und eine entsprechende Besoldung. Ich sehe die jetzige beispiellose Beförderungsrunde auch als Startschuss für A13 als Einstiegsgehalt.“
Für die 4.000 Beförderungen sieht der Haushalt 2023 ein Jahresvolumen von rund 17 Millionen Euro vor.
Ab Januar erhalten dann im Rahmen des Fahrplans zur Einführung von A13 als Eingangsbesoldung alle Lehrkräfte in A12 und A12 mit Amtszulage mehr Geld – auch wenn sie noch nicht zur Beförderung anstehen. Diese Zulage wird dann pro Jahr kontinuierlich erhöht werden, bis die Besoldung von A13 erreicht ist.
Quelle: www.km.bayern.de, 17.5.2023