Die Sportverletzung eines Schülers im Verein ist kein Schulunfall

Ein Internatsschüler, der sich bei einem Sportunfall im Eishockeyverein verletzt, steht auch dann nicht unter dem Schutz der Schülerunfallversicherung, wenn das Internat mit dem Verein kooperiert, aber das Training nicht zum Schulbetrieb gehört.

Landessozialgericht Baden-Württemberg, Beschluss
vom 23. Februar 2023 – L 10 U 2662/21


aus: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service Januar 2024 (www.dgb.de/einblick)
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