„Schluss mit Hire and Fire – Gesetzentwurf grundlegend überarbeiten!“

Bildungsgewerkschaft zur Kabinettsentscheidung zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft fordert eine grundlegende Überarbeitung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG). Medienberichten zufolge hat sich das Bundeskabinett auf den Regierungsentwurf für eine Reform des WissZeitVG geeinigt. „Es ist gut, dass fast zwei Jahre nach Vorlage der Gesetzesevaluation endlich die parlamentarischen Beratungen zur WissZeitVG-Reform starten können. Der vom Kabinett auf den Weg gebrachte Entwurf entspricht aber eins zu eins dem vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) im Juni 2023 vorgelegten Referentenentwurf, den nicht nur die GEW, sondern auch SPD und Grüne kritisiert hatten. Schluss mit Hire and Fire in der Wissenschaft – das Parlament muss den Gesetzentwurf so überarbeiten, dass das reformierte WissZeitVG Dauerstellen für Daueraufgaben, verbindliche Mindestvertragslaufzeiten für Zeitverträge und berechenbare Karrierewege in Hochschule und Forschung sorgt“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Hochschulexperte.

Das GEW-Vorstandsmitglied benannte vier Kernpunkte, die für die Bildungsgewerkschaft eine besondere Bedeutung bei der Gesetzesreform hätten. „Erstens müssen im WissZeitVG für Promovierende Mindestvertragslaufzeiten festgeschrieben werden, die den tatsächlichen Promotionszeiten entsprechen. Das sind in der Regel sechs Jahre, mindestens aber vier. Zweitens müssen promovierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler einen Anspruch auf entweder eine unbefristete Beschäftigung oder eine verbindliche Zusage zur Entfristung erhalten, wenn sie festgelegte Kriterien erfüllen. Drittens brauchen Forschende und Lehrende, die Kinder betreuen, Angehörige pflegen oder selbst behindert oder chronisch krank sind, einen verbindlichen Nachteilsausgleich in Form eines Anspruchs auf Vertragsverlängerung. Und viertens muss endlich die Tarifsperre, die Gewerkschaften und Arbeitgebern verbietet, vom Gesetz abweichende Befristungsregelungen auszuhandeln, aus dem Gesetz gestrichen werden“, mahnte Keller.

Abschließend unterstrich der GEW-Vize, wie dringend der Handlungsbedarf sei. „Nach der WissZeitVG-Evaluation, die das BMBF in Auftrag gegeben hatte, sind 84 Prozent aller wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an Universitäten und 78 Prozent an Hochschulen für Angewandte Wissenschaften (HAW) befristet beschäftigt. Die durchschnittliche Laufzeit der Zeitverträge liegt an den Unis bei 18 Monaten, an den HAW bei 15. 42 Prozent der Verträge an Unis laufen nicht einmal ein Jahr, an den HAW sind es sogar 45 Prozent. Diese Zustände sind untragbar – sie belasten nicht nur die betroffenen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, sondern unterminieren auch die Kontinuität, Qualität und Innovationskraft von Lehre und Forschung sowie die Attraktivität des Arbeitsplatzes Hochschule und Forschung. Der Bundestag muss sich diesen Herausforderungen stellen und eine umfassende WissZeitVG-Reform durchsetzen“, betonte Keller.

Info: Die GEW hat einen Gesetzentwurf für eine WissZeitVG-Reform ausgearbeitet, den „Dresdner Gesetzentwurf für ein Wissenschaftsentfristungsgesetz“.
Gemeinsam mit 18 weiteren Organisationen unterstützt die GEW die Petition „Stoppt Dauerbefristung in der Wissenschaft“, die bereits über 50.000 Menschen unterzeichnet haben.


11.3.2024
Ulf Rödde
GEW-Hauptvorstand
www.gew.de

 

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