Tarifflucht bei studentischen Hilfskräften beenden!

Mitteilung: GEW Bayern

Die bayerische TVStud-Initiative und die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern kritisieren Tarifflucht bei studentischen Hilfskräften an bayerischen Hochschulen. Damit gemeint sind studentische Beschäftigte, die auf Mindestlohnbasis in der Hochschulverwaltung angestellt werden, obwohl sie unter den Tarifvertrag der Länder (TV-L) fallen. Insbesondere die Beschäftigten in den Bibliotheken hätten durch den Tarifvertrag Anspruch auf Nacht- und Wochenendzuschläge – nicht in allen Hochschulen wird dies umgesetzt.

„Es ist kein Zufall, dass diese Zeiten durch Studierende abgedeckt werden: Die Hochschule nutzt billige Arbeitskräfte und begeht wissentlich Tarifflucht“, beurteilt die GEW-Landesvorsitzende Martina Borgendale den Sachverhalt.

Gegen diese Praxis regt sich nun Widerstand aus Passau. Dort machen studentische Beschäftigte ihre Ansprüche aus dem Tarifvertrag geltend und fordern den entgangenen Lohn ein.

„Es kann nicht sein, dass Hochschulen und damit der Freistaat Bayern Studierende so anstellt. Prekäre Arbeitsverhältnisse sind im Wissenschaftsbetrieb leider die Regel, aber wenn studentische Beschäftigte, die Verwaltungstätigkeiten ausüben, im Gegensatz zu den anderen Beschäftigten weder Urlaubsgeld noch den Inflationsausgleich und dazu auch noch einen geringeren Lohn bekommen, ist das eine Schieflage”, so Juri Biswas, der selbst von dieser Praxis betroffen ist.

Ein Lichtblick bietet der Kampf gegen die Tarifflucht an der Universität Potsdam: Studentische Beschäftigte in den Bibliotheken werden dort nach dem Tarifvertrag der Länder bezahlt und neue Stellen werden danach ausgeschrieben.

Am Montag, den 22. April um 19 Uhr, veranstaltet die Passauer TVStud-Initiative eine Informationsveranstaltung für studentische Beschäftigte im Hörsaal 1 der Universität Passau. Dabei wird sowohl über die Tarifflucht an der Uni Passau informiert als auch über die Umsetzung der schuldrechtlichen Vereinbarung aus dem TV-L, die mehr Lohn und längere Vertragslaufzeiten bedeuten. Mit dabei sein wird der Personalrat, Vertreter*innen der GEW und des DGB.


28.3.2024
GEW Bayern
www.gew-bayern.de