Hartz IV: Kein Mehrbedarf wegen Corona

Zusätzliche Aufwendungen während der Corona-Pandemie sind kein unabweisbarer Bedarf.

Der Fall: Der Mann beantragt höhere Hartz IV-Leistungen für erhöhte Aufwendungen wegen der Corona-Pandemie. Zur Begründung führt er aus, durch das Corona-Virus sei es zu einer bundes-, ja weltweiten Krise gekommen. Durch „Hamsterkäufe“ seien in den Supermärkten nicht selten billige Produkte an Grundnahrungsmitteln wie Reis, Nudeln, Feuchttücher, Fleisch, Konserven, Seife und Toilettenpapier ausverkauft. Viele seien gezwungen, teurere Produkte zu kaufen. Statt einer 500 g-Packung Nudeln für 0,45 Euro habe er zuletzt eine Packung für 2,70 Euro kaufen müssen. Preise wie 2,40 Euro für eine Salatgurke oder 1,00 Euro für eine einzelne Orange seien vor kurzem undenkbar gewesen.
Eine von Behörden empfohlen Notbevorratung von Lebensmittel und Wasser für mindestens zehn Tage koste daher mehrere hundert Euro. Er beantragt, ihm 500 Euro für Desinfektionsmittel/Hygieneartikel und Grundnahrungsmittel als Zuschuss, hilfsweise als Darlehen zu gewähren.
Mit seinem Antrag hatte er keinen Erfolg. Weiterlesen