Was versteht man unter TVL, TV-L und L-ego?

Die TVL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) über sich:

Die deutschen Länder haben sich unter dem Namen „Tarifgemeinschaft deutscher Länder“ (TdL) zu einer Arbeitgebervereinigung zusammengeschlossen. Zweck der Tarifgemeinschaft ist die Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder, insbesondere der Abschluss von Tarifverträgen und sonstigen Vereinbarungen.

Mitglieder können die deutschen Länder sein (Mitgliedsländer). An Stelle eines Landes kann auch ein Arbeitgeberverband, in dem das jeweilige Land einen beherrschenden Einfluss hat, Mitglied sein. Das ist derzeit in Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen der Fall. Derzeit sind 14 deutsche Länder Mitglieder. Das Land Berlin wurde am 30. Juni 1994 aus der TdL ausgeschlossen. Hintergrund war ein Verstoß gegen die Grundsätze der TdL. Berlin beharrte darauf, auch im Ostteil der Stadt, entgegen den Grundsätzen der TdL, die Entgeltregelungen für das Tarifgebiet West anzuwenden. Das Land Berlin hat im Frühjahr 2003 eigenständige Tarifverträge mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes geschlossen. Mit Wirkung vom 31. März 2004 trat das Land Hessen aus der TdL aus.

Tarifvertragspartner der TdL sind die Gewerkschaften ver.di (ehemals ÖTV und DAG) und dbb-tarifunion, der Marburger Bund (MB) sowie im Bereich der Waldarbeiter die IG BAU. Die GEW (Wissenschaft – Lehrer) sind durch ver.di vertreten, ist aber bei den Verhandlungen mit am Tisch.

Quelle: http://www.tdl-online.de/aufgaben/default.asp

Die GEW über den TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder): Weiterlesen