Jobcenter zahlt Schüler-Computer

Die Kosten zur Anschaffung eines Computers für den Corona-bedingten Heimunterricht sind nicht durch den Hartz-IV-Regelbedarf abgedeckt. Deshalb muss das Jobcenter bei Bedarf dem Schüler oder der Schülerin im Hartz-IV-Leistungsbezug einen Computer mit Zubehör zur Verfügung stellen oder die Anschaffungskosten erstatten.

Thüringer Landessozialgericht,
Beschluss vom 8. Januar 2021 – L 9 AS 862/20 B ER


aus: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service März 2021 (www.dgb.de/einblick)
Rechtshinweise und Urteile werden ohne Gewähr veröffentlicht!