„Dieses Urteil ist fundamental“

Staats- und Verfassungsrechtler Hubertus Gersdorf über das Urteil zur Sterbehilfe

Mitteilung: Universität Leipzig

Das Bundesverfassungsgericht hat am 26. Februar 2020 zwei Sterbehilfe-Fälle bestätigt und von Dritten begleitetes Sterben unter bestimmten Bedingungen ermöglicht. Die Karlsruher Richter erklärten damit das im Paragrafen 217 des Strafgesetzbuches festgelegte Verbot der Sterbehilfe in Deutschland für verfassungswidrig. Staats- und Verwaltungsrechtsexperte Prof. Dr. Hubertus Gersdorf von der Universität Leipzig begrüßt das Urteil und erwartet weitreichendere Konsequenzen. Weiterlesen