Wie werden die Versorgungsbezüge berechnet?

gsf Diese Zusammenstellung will keine centgenaue Berechnung liefern, sondern einen Überblick geben, wie man eine bayerische Beamtenpension (= Versorgungsbezug) wenigstens ungefähr selber berechnen kann. Außerdem sollen die einzelnen Fachbegriffe erklärt werden. Für die Aktualität der Links und der Zahlenangaben können wir keine Garantie übernehmen:

Die ruhegehaltfähigen Bezüge
Berechnung: Man nehme sein Grundgehalt und seine Stufe. Dann addiere man – wenn berechtigt – den Familienzuschlag dazu. Dann hat man seine ruhegehaltfähigen Bezüge. Das Grundgehalt muss man übrigens mindestens zwei Jahre lang erhalten haben.
Hier kann man sein Grundgehalt nachsehen ► Download der Besoldungstabellen Bayern für 2013/2014 des DGB (pdf-Datei)

Der Ruhegehaltssatz
Darunter versteht man den Prozentsatz, der die geleisteten Dienstjahre beziffert. 71,75% ist der Höchstsatz. Man erhält diesen Satz ab 40 Dienstjahren. Wer z.B. nach dem Regel-Abi gleich studiert hat und nach dem Studium den Vorbereitungsdienst/dasReferendariat begonnen hat und z.B. bis 64 (Antragsruhestand) voll gearbeitet hat, kommt über 40 Dienstjahre. Die Dienstjahre werden taggenau ausgerechnet. Mögliche Teilzeitstunden werden natürlich abgezogen.

Die Dienstjahre nimmt man dann mal 1,79375 und erhält den Ruhegehaltsssatz von max. 71,75% (nach Art. 26 Abs. 1 BayBeamtVG). Wenn jemand übrigens statt 40 Dienstjahren sogar 41 oder 42 bzw. 43 geleistet hat, dann bekommt er/sie auch die 71,75%! Das ermöglicht unter Umständen, in den letzten beiden Dienstjahren in Teilzeit zu arbeiten oder das Sabbatmodell zu beantragen, ohne Abzüge beim Ruhegehaltssatz hinnehmen zu müssen.

Bei der jeweiligen Landesfinanzdienststelle kann man sich seinen Ruhegehaltssatz übrigens genau ausrechnen lassen. Dieser Überblick hier kann das verständlicherweise nicht leisten.
Link zur Übersichtsseite der AnsprechpartnerInnen beim Landesamt für Finanzen, Bereich Ansbach (Versorgungsbezüge).
Telefon für Ansbach: 0981/88801

Das erdiente Ruhegehalt
Man nehme die ruhegehaltfähigen Bezüge und berechne die 71,75% davon (… wenn man den Höchstruhegehaltssatz erhält). Das ist dann das „erdiente Ruhegehalt“.

Der Versorgungsabschlag
Normalerweise muss ein/e bayerische/r Beamt/er/in bis „65 plus x“ oder gar bis zum 67. Lebensjahr arbeiten. Für Lehrkräfte ist das kaum vorstellbar. Letztendlich geht es um eine versteckte Versorgungskürzung, weil fast alle KollegInnen mit 64 den Antragsruhestand (* am Seitenende) wählen und damit eine Versorgungskürzung (Versorgungsabschlag) in Kauf nehmen.
Hier kann man nachlesen, wie lange man je nach Geburtsjahr offiziell arbeiten müsste:
http://www.agsv.bayern.de/tipps/Beamtenversorgung-Rente/Versorgungsabschlag.pdf

Wenn man mit 64 aufhören will und müsste bis 66 arbeiten, werden (taggenau, man spricht dann von Dezimaljahren) pro Jahr 3,6% abgezogen. Bei zwei Jahren beträgt dann der Versorgungsabschlag 2,0 mal 3,6% = 7,2%. Mehr als 10,8% dürfen es übrigens nicht sein. Liegen die Dezimaljahre z.B. bei 1,68, beträgt der Versorgungsabschlag 1,68 mal 3,6%. Wer beim Antragsruhestand nach dem  64. Geburtstag 45 Dienstjahre geleistet hat, kann abschlagsfrei gehen.

Berechnung des Versorgungsbezugs
Zieht man vom erdienten Ruhegehalt den Versorgungsabschlag in Prozent ab, erhält man den Versorgungsbezug (brutto)

Vom Versorgungsbezug gehen dann die Steuer und der private Krankenkassenbeitrag weg.

Hier kann man sich seine „Nettorente“ in etwa ausrechnen:
Link zum Lohnsteuerrechner Beamte (Testbetrieb)
Berechnungsbeispiel: Man gibt in das Formular seine Lohnsteuerklasse ein, dann bei Bruttoeinkommen den „Versorgungsbezug“, Gehaltszeitraum = „Monat“, beim Bundesland „Bayern“, dann Kirchensteuer „ja“ oder „nein“, dann „berechnen“ anklicken.
Zum Schluss kann man noch seinen privaten Krankenkassenbeitrag (PKK) abziehen. Als Pensionist zahlt man noch 30% bei der PKK. 70% übernimmt die Beihilfe. Wer seine Pensions-PKK-Prämie ganz genau wissen will, der rufe bitte bei seiner KK an.


Ein/e Beamter/in sollte nun seine Versorgungsbezüge wenigstens ungefähr selber mit dem Taschenrechner ausrechnen können. Kompliziert wird die Berechnung des Ruhegehaltssatzes (die 71,75% höchstens), wenn man mehre Jahre Teilzeit gearbeitet hat und  vielleicht auch eine Beurlaubung genommen hat.

In solchen Fällen – die vom Standard abweichen –  ist es angeraten, sich von der zuständigen Landesfinanzdienststelle seinen Ruhegehaltssatz ausrechnen zu lassen. Man kann das einmal schriftlich beantragen (Mail genügt) und erhält dann offiziell eine Abrechnung. Wartedauer: bis 3 Monate, in der Praxis meistens 3 bis 5 Wochen. Der Text könnte in etwa so aussehen:

Sehr geehrte/r Herr/Frau …,

hiermit beantrage ich eine Versorgungsauskunft zum Ruhestand ab xx.xx.xxxx nach dem 64. Geburtstag (geb. xx.xx.xxxx) (Anm.: bei Antragsruhestand ab 64).
Ab dem xx.xx.xxxx beantrage ich Teilzeit / das Sabbatmodell im Modus X zu X / Altersteilzeit  …
Meine Vollarbeitszeit beträgt 27 Wochenstunden.  Ich gewähre hierfür den Einblick in meine Personalakte.
 
Mit freundlichen Grüßen

Bevor die Mail abgeschickt wird, sollte man aber telefonisch mit dem/er SachbearbeiterIn Kontakt aufgenommen haben. Die Beratung ist freundlich und kompetent! Empfehlenswert! Die Telefonnummer für Ansbach siehe oben.

Viel Erfolg.


(*) Hinweis zum Antragsruhestand ab 64: Laut KMS vom 2.5.2019 (kultusministerielles Schreiben Bayern) gilt bis auf Weiteres für Lehrkräfte an Grund-, Mittel- und Förderschulen, dass der Antrag auf vorzeitige Ruhestandsversetzung zum Ende des Schulhalbjahres grundsätzlich nicht mehr genehmigt wird, sondern nur zum Schuljahresende.


Hinweis: Nachdem im obigen Artikel viele Zahlen benutzt und Informationen weitergegeben wurden, können sich leicht Fehler eingeschlichen haben. Für die Richtigkeit, die Vollständigkeit und die Aktualität der Ausführungen wird also logischerweise keine Gewähr übernommen.

 

 

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