Aberkennung des Ruhegehalts

Mitteilung: Verwaltungsgericht Trier

Die landesweit für Disziplinarsachen zuständige 3. Kammer des Verwaltungsgerichts Trier hat einer Beamtin, die bis zu ihrer Versetzung in den Ruhestand im Jahr 2019 im Dienst des klagenden Landes im Bezirk des Oberlandesgerichts Koblenz stand und unter anderem für die Einziehung von Kosten zuständig war, das Ruhegehalt aberkannt. Weiterlesen

Altersteilzeit und Sabbatmodell für Beamte und ihre Auswirkung auf die Versorgung

Bei der GEW Ansbach gibt es immer wieder Nachfragen zur Praxis der Altersteilzeit und des Sabbatmodells bei Beamten. In diesem Artikel haben wir Informationen zusammengetragen. Links zur Berechnung des Ruhegehalts und der Versorgungsbezüge sind ganz unten:

Gesammelte Informationen zum Thema Altersteilzeit, Sabbatmodell, Ruhestand und Ruhestandsberechnungen für Beamte in Bayern

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Gehaltsrechner für Beamte und Angestellte

Hier kann man sich sein Nettogehalt ausrechnen lassen

In der Sidebar links das Stichwort Beamte, TVöD usw. anklicken und dann das Bundesland wählen. Vorsicht bei der allgemeinen Stellenzulage bei Beamten. Lehrer bekommen sie z.B. in Bayern nicht.

Lohnsteuerrechner – hier kann man sich sein Nettogehalt noch genauer ausrechnen rechnen – inkl. Kirchensteuer, Freibeträge usw. (rechner24.info, noch im Testbetrieb – Stand: 6.3.2014)

Linktipp:

Hier auf der Homepage der GEW Ansbach gibt es auch in Übersichtsform Informationen zur Altersteilzeit in Bayern und Links zur Berechnung des Ruhegehalts von BeamtInnen

Gehe zu: https://www.gew-ansbach.de/2012/09/die-altersteilzeit-fuer-beamte/

Das Sabbatmodell

gsf – Viele Lehrkräfte sind immer wieder von dem Gedanken beseelt, noch vor Ende ihrer regulären Dienstzeit der Schule den Rücken zuzuwenden. Andere dagegen träumen von einem Jahr Pause, um Abstand von der täglichen Tretmühle zu bekommen oder planen eine längere Fortbildung. Um diese Möglichkeiten realisieren zu können, gibt es das „Sabbatmodell“. Offiziell heißt es „Teilzeitbeschäftigung nach dem Freistellungsmodell“ (Art. 88 Abs. 4 BayBG [Bayerisches Beamtengesetz ]). Vereinzelt wird auch der Begriff „Sabbatical“ benutzt.
Nachdem in Bayern die Altersteilzeit (Teilzeitmodell und Blockmodell) auf der Basis des neuen Verhältnisses Unterricht zu Freistellung (60:40) weniger attraktiv ist als früher (50:50), gewinnt das Freistellungsmodell immer mehr Zuspruch – sowohl beim „vorgezogenen Ruhestand“ als auch bei einem Freistellungsjahr im Lauf der Dienstzeit.

Hinweis: Nachdem im Artikel viele Zahlen benutzt und Informationen weitergegeben wurden, können sich leicht Fehler eingeschlichen haben. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ausführungen und die Gültigkeit der Links wird also logischerweise keine Gewähr übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei PersonalrätInnen, Schulämtern, Regierungen und Schulleitungen nach dem aktuellen Sachstand.

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Wie werden die Versorgungsbezüge berechnet?

gsf Diese Zusammenstellung will keine centgenaue Berechnung liefern, sondern einen Überblick geben, wie man eine bayerische Beamtenpension (= Versorgungsbezug) wenigstens ungefähr selber berechnen kann. Außerdem sollen die einzelnen Fachbegriffe erklärt werden. Für die Aktualität der Links und der Zahlenangaben können wir keine Garantie übernehmen:

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