Altersteilzeit und Sabbatmodell für Beamte und ihre Auswirkung auf die Versorgung

Bei der GEW Ansbach gibt es immer wieder Nachfragen zur Praxis der Altersteilzeit und des Sabbatmodells bei Beamten. In diesem Artikel haben wir Informationen zusammengetragen. Links zur Berechnung des Ruhegehalts und der Versorgungsbezüge sind ganz unten:

Gesammelte Informationen zum Thema Altersteilzeit, Sabbatmodell, Ruhestand und Ruhestandsberechnungen für Beamte in Bayern

In dieser pdf-Datei der Bayerischen Versorgungskammer finden sich Informationen zu Formen der Altersteilzeit in Bayern:

  • Voraussetzungen für die Altersteilzeit
  • Verteilung der Arbeitszeit
  • Dauer der Altersteilzeit und Beginn des Ruhestands
  • Auswirkungen der Altersteilzeit auf das spätere Ruhegehalt
  • Abschläge beim Ruhestand vor der gesetzlichen Altersgrenze
  • Vorgehensweise bei Abbruch der der Altersteilzeit als Blockmodell
  • Unter welchen Bedingungen kann beim Blockmodell vorzeitig in den Ruhestand (Antragsruhestand mit 64) gehen?
  • Gesetzestexte zur Altersteilzeit

Download: http://portal.versorgungskammer.de/portal/pls/portal/!PORTAL.wwpob_page.show?_docname=4541156.PDF

Übergeordnete Seite des vorher verlinkten Infotextes auf versorgungskammer.de, falls der Direktlink nicht funktioniert


In dieser pdf-Datei der Bayerischen Versorgungskammer finden sich Informationen zum Versorgungsabschlag, wenn man vor Erreichen des gesetzlichen Ruhestandsalters in den Ruhestand geht:
Die Pensionsgrenze wird schrittweise angehoben bis 67. Auf Antrag kann mit 64 Jahren der vorzeitige Ruhestand angetreten werden bei einem Abzug von 3,6% jährlich bis zur Regelaltersgrenze (max. 10,8 % Abzug). Das 64.Lebensjahr gilt mit dem Tag vor dem 64.Geburtstag als vollendet. Aufgeführt sind auch Beispielrechnungen für alle Ruhestandsversetzungen (z.B. Schwerbehinderungen, Dienstunfähigkeit).

Download: http://www.agsv.bayern.de/tipps/Beamtenversorgung-Rente/Versorgungsabschlag.pdf


Hier findet sich eine Zusammenstellung der GEW Bayern zu den möglichen Zeiten im Altzersteilzeit-Blockmodell: Ansparphase und Freistellungsphase (Artikel hier auf der Homepage der GEW Ansbach):

Download: https://www.gew-ansbach.de/2014/03/altersteilzeit-blockmodell-2011/


Informationstexte des Bay. Staatsministeriums f. Untericht und Kultus zu Teilzeit/Altersteilzeit im Rahmen einer normalen Beschäftigung – Berechnung der Altersteilzeit:

Am Ende des ersten Gliederungspunktes auf der Seite befindet sich auch ein Link zu einer Microsoft xls-Datei (Tabelle) zur Berechnung der Altersteilzeit: "Berechnungshilfe zur Altersteilzeit". Nicht ganz einfach zu verstehen, aber mit Geduld und Spucke wird auch das klappen.

Gehe zu: http://www.km.bayern.de/lehrer/dienst-und-beschaeftigungsverhaeltnis/teilzeit-und-altersteilzeit.html


Onlinerechner zur Berechnung des Ruhegehalts auf den Seiten "Versorgungsberechnung für Beamtinnen und Beamte des Landes NRW" und den Seiten des "Landesamtes für Besoldung und Versorgung in Ba-Wü". Die Berechnung ist nicht 100%ig genau, aber bietet eine Orientierung:

Gehe zu: http://www.beamtenversorgung.nrw.de/work-frame.htm

Gehe zu: http://www.lbv.bwl.de/versorgungsauskunft


Linktipp:

Die Bayerische Versorgungskammer bietet einen kompletten Online-Versorgungsrechner an. Man muss allerdings seine Dienstzeiten und ev. verschiedene Dienstherren im öffentlichen Dienst per Hand eingeben. Wer nicht zu faul ist und seine Versorgungsbezüge schnell wissen muss, ist hier richtig:

Versorgungsrechner der Bayerischen Versorgungskammer als Alternative zur Berechnung der Landesfinanzdienststelle:
Komplette Eingabemaske für alle Dienstzeiten, Grundgehalt, voraussichtlicher Versorgungsbeginn


Linktipp:

Hier auf der Homepage der GEW Ansbach gibt es auch Informationen zur Gehaltsberechnung von Beamten und Angestellten inkl. Netto-Gehaltsberechner online

Gehe zu: https://www.gew-ansbach.de/2014/03/gehaltsrechner/


Linktipp:

Einführung in das Sabbatmodell (Freistellungsmodell) hier auf der Seite der GEW Ansbach

Gehe zu: https://www.gew-ansbach.de/2014/03/das-sabbatmodell/


Linktipp:

Einführung in die Berechnung der Beamten-Versorgungsbezüge mit Beispielen und Begriffsklärungen hier auf der Homepage der GEW Ansbach

Gehe zu: https://www.gew-ansbach.de/2014/03/wie-werden-die-versorgungsbezuege-berechnet/


Hinweis: Wir können leider keine Gewähr für die Aktualität und die Korrektheit der Inhalte übernehmen! Im Bedarfsfall bitte bei den zuständigen Behörden nachfragen.

 

 

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