Teilzeit, Altersteilzeit und Beurlaubung

Sebastian Jung von der GEW Bayern, Organisationssekretär für Nordbayern, hat eine vierseitige Broschüre zum gleichnamigen Thema entworfen. Damit sollen sich Mitglieder und Nichtmitglieder über ihre Rechte und Pflichten zum Thema Teilzeit, Altersteilzeit und Beurlaubung informieren können.

Download der Broschüre „Teilzeit, Altersteilzeit und Beurlaubung“ (pdf-Datei, 300 kB)

 

Altersteilzeit und Sabbatmodell für Beamte und ihre Auswirkung auf die Versorgung

Bei der GEW Ansbach gibt es immer wieder Nachfragen zur Praxis der Altersteilzeit und des Sabbatmodells bei Beamten. In diesem Artikel haben wir Informationen zusammengetragen. Links zur Berechnung des Ruhegehalts und der Versorgungsbezüge sind ganz unten:

Gesammelte Informationen zum Thema Altersteilzeit, Sabbatmodell, Ruhestand und Ruhestandsberechnungen für Beamte in Bayern

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Gehaltsrechner für Beamte und Angestellte

Hier kann man sich sein Nettogehalt ausrechnen lassen

In der Sidebar links das Stichwort Beamte, TVöD usw. anklicken und dann das Bundesland wählen. Vorsicht bei der allgemeinen Stellenzulage bei Beamten. Lehrer bekommen sie z.B. in Bayern nicht.

Lohnsteuerrechner – hier kann man sich sein Nettogehalt noch genauer ausrechnen rechnen – inkl. Kirchensteuer, Freibeträge usw. (rechner24.info, noch im Testbetrieb – Stand: 6.3.2014)

Linktipp:

Hier auf der Homepage der GEW Ansbach gibt es auch in Übersichtsform Informationen zur Altersteilzeit in Bayern und Links zur Berechnung des Ruhegehalts von BeamtInnen

Gehe zu: https://www.gew-ansbach.de/2012/09/die-altersteilzeit-fuer-beamte/

Altersteilzeit – Blockmodell 2011

Die GEW Bayern informiert für den Bereich Volksschule/Förderschule auf der Grundlage des KMS vom 05.04.2011. Wolfgang Fischer, der Leiter der Landesrechtsstelle der GEW Bayern, hat diese Info zusammengestellt. … Download

Aktueller Hinweis zum Blockmodell ab 2020: Wolfgang Fischer ehrenamtlicher Leiter der Rechtsstelle der GEW Bayern, hat in der DDS v. Dezember 2019, der Mitgliederzeitschrift der GEW Bayern, auf S. 20 den aktuellen Stand des Blockmodells beschrieben.

Download der DDS 12/2019 als pdf-Datei, 1,4 MB

Das Sabbatmodell

gsf – Viele Lehrkräfte sind immer wieder von dem Gedanken beseelt, noch vor Ende ihrer regulären Dienstzeit der Schule den Rücken zuzuwenden. Andere dagegen träumen von einem Jahr Pause, um Abstand von der täglichen Tretmühle zu bekommen oder planen eine längere Fortbildung. Um diese Möglichkeiten realisieren zu können, gibt es das „Sabbatmodell“. Offiziell heißt es „Teilzeitbeschäftigung nach dem Freistellungsmodell“ (Art. 88 Abs. 4 BayBG [Bayerisches Beamtengesetz ]). Vereinzelt wird auch der Begriff „Sabbatical“ benutzt.
Nachdem in Bayern die Altersteilzeit (Teilzeitmodell und Blockmodell) auf der Basis des neuen Verhältnisses Unterricht zu Freistellung (60:40) weniger attraktiv ist als früher (50:50), gewinnt das Freistellungsmodell immer mehr Zuspruch – sowohl beim „vorgezogenen Ruhestand“ als auch bei einem Freistellungsjahr im Lauf der Dienstzeit.

Hinweis: Nachdem im Artikel viele Zahlen benutzt und Informationen weitergegeben wurden, können sich leicht Fehler eingeschlichen haben. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Ausführungen und die Gültigkeit der Links wird also logischerweise keine Gewähr übernommen. Bitte erkundigen Sie sich bei PersonalrätInnen, Schulämtern, Regierungen und Schulleitungen nach dem aktuellen Sachstand.

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TVöD: Neue Altersteilzeit – Wer darf noch?

Bericht: GEW Bund

Mit dem Tarifabschluss vom 27. Februar 2010 mit Bund und Kommunen wurde eine stark abgespeckte Fortführung der Altersteilzeit vereinbart. Das hat viele Hoffnungen geweckt, die voraussichtlich in vielen Fällen nicht erfüllt werden. Wer hat noch Anspruch? Wie sind Bezahlung und Arbeitszeit geregelt? Wer oder was ist FALTER? … Den ganzen Aufsatz lesen