Das Orakel von Bayern… DAS ÜBERTRITTSZEUGNIS

GEW-Logo_2015_55GEW Bayern fordert die  Abschaffung der Übertrittszeugnisse und die Freigabe des Elternwillens beim Übertritt!

Mitteilung: GEW Bayern

Dieser Voraussage müssen sich jedes Jahr wieder alle bayerischen Viertklässler*innen und ihre Eltern stellen, – und dies geschieht so gar nicht freiwillig. Im alten Griechenland versuchten Ratsuchende mit Hilfe des Orakels zu einer Entscheidung in schwierigen Angelegenheiten zu kommen.
Im modernen Bayern wird durch das Übertrittszeugnis in der 4. Jahrgangsstufe und einen darin festgehaltenen Notendurchschnitt eine Aussage über das „Geeignetsein für eine bestimmte Schulart im nächsten Schuljahr“ getroffen.
Diese Aussage stellt die Weichen für den Übertritt auf die Realschule oder das Gymnasium oder die Mittelschule.

Im bayerischen Übertrittszeugnis, das jeweils Anfang Mai verteilt wird, werden drei Schubladen aufgemacht und anhand von Notendurchschnitten in den Hauptfächern Deutsch, Mathematik sowie Heimat- und Sachkunde die folgenden Aussagen formuliert:

  • 2,33 oder besser: geeignet für das Gymnasium, Realschule und Mittelschule
  • 2,66 geeignet für die Realschule und Mittelschule
  • 3 oder schlechter: geeignet für die Mittelschule

Damit wird nicht nur eine Aussage über die Zukunft des weiteren schulischen Weges getroffen: Oft werden so schon die Weichen für berufsbiografische Laufbahnen gestellt, denn die Nennung eines Notendurchschnittes mit einer Zahl und 2 Kommastellen ist nur die Spitze eines Eisberges, der von allen Beteiligten in der 4. Jahrgangsstufe durchlitten wird: Stress, Belastungen, Prüfungssituationen, Auseinandersetzungen, Konflikte und Vergleiche von Schüler*innen, Lehrer*innen, Eltern.

Dies müsste nicht sein! Diese Schubladen haben keinerlei pädagogische oder wissenschaftliche Fundierung:
Sie dienen allein der Selektion von 10-jährigen Kindern und der Zuordnung zu einem 3-gliedrigen Schulsystem. Soviel zum schulischen Alltag.

Das Kultusministerium, eine vom schulischen Alltag sehr weit entfernte Behörde mit Mitarbeiter*innen, die, wenn überhaupt, dann nur wenige Jahre in der Institution Schule verbrachten, stellt die Dinge völlig anders dar. In einer Pressemitteilung des KM vom 17. April 2015 wird schon in der Überschrift beschönigt: „

Übertrittsempfehlung dient Eltern als wichtige Hilfe für die Schulwahl ihrer Kinder – Elternwille spielt zentrale Rolle bei Schulartwahl“.

Wer Grundschullehrer/innen, Eltern und Schüler/innen über ihre Erfahrungen in der 4. Jahrgangsstufe und speziell zum Übertrittsverfahren befragt, kommt zu völlig anderen Aussagen. „Ein derartig festgelegtes, reglementiertes und bürokratisiertes Verfahren, welches vorrangig nach dem Grundsatz der Justiziabilität ausgerichtet ist, kann niemals eine Hilfe für die Betroffenen sein“, so Wolfram Witte, stellvertretender Vorsitzender der GEW-Bayern. Standardisierte und manchmal in Parallelklassen gleichzeitig terminierte Proben, Vorbereitungsgehefte und Kurse im Internet, auf die Problematik zugeschnittene Nachhilfeangebote sind nur einzelne Beispiele von völlig unpädagogischen Auswüchsen der Übertrittsproblematik. Wolfram Witte kommentiert: „Dies alles geht zu Lasten der Kinder und ihrer Lernfreude, zu Lasten der Eltern, die wiederum mit ihren Kindern unter der Gesamtsituation leiden und natürlich zu Lasten der Kolleg*innen, die an den Grundschulen engagiert arbeiten. Das muss nicht sein!“

Die GEW Bayern fordert als erste Schritte die Abschaffung der Übertrittszeugnisse und die Freigabe des Elternwillens beim Übertritt!

Die GEW fordert seit langem die Überwindung des zergliederten Schulsystems vergangener Jahrhunderte zugunsten einer Schule für alle Kinder bis zum Ende der Pflichtschulzeit. Erneut weist die GEW darauf hin, dass eine große Mehrheit der Kolleginnen und Kollegen den Auslesezwang ablehnt und Kinder gern in Bezug auf ihren persönlichen Fortschritt
beurteilen würde. Als Zwischenschritt fordert die GEW die sofortige Abschaffung der Übertrittszeugnisse an Grundschulen mit den genannten Notenkriterien. Die Entscheidung, welche Schulart ein Kind besuchen soll, ist aus unserer Sicht den Kindern zusammen mit ihren Eltern zu überlassen, die Schule hat dabei eine beratende Funktion.

PM Nr. 07 v. 29.4.2015
Elke Hahn
GEW Bayern
www.gew-bayern.de

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