Abschlussprüfungen an den Schulen: GEW Bayern kritisiert Durchbrechung der Quarantänevorschriften durch Regelung des Kultusministeriums

Mit großer Bestürzung nimmt die GEW Bayern den „Hygieneplan zur Einhaltung des Infektionsschutzes an bayerischen Schulen“ vom 19. Juni zur Kenntnis. Dort wird ausgeführt, wie beim Auftreten einer Corona-Erkrankung bei Schüler*innen oder Lehrer*innen in Abschlussklassen während der Prüfungsphase verfahren werden soll. Die gesamte Klasse bzw. der Jahrgang wird zwar auf SARS-CoV-2 getestet, allerdings darf die Quarantäne zur Teilnahme an den Prüfungen auch ohne vorliegendes Testergebnis unterbrochen werden. Die einzige Auflage ist ein Sicherheitsabstand zu den anderen Personen von mehr als zwei Metern.

Anton Salzbrunn, Landesvorsitzender der GEW, sagte dazu heute in München: „Hier bricht der Staat seine eigenen Regeln. Personen werden polizeilich überwacht, damit sichergestellt ist, dass sie die Quarantäne einhalten und Unternehmen zahlen hohe Geldstrafen, wenn sie sich nicht an die Corona-Hygieneregeln halten. In den Schulen werden plötzlich andere Maßstäbe angelegt und damit die Gesundheit und das Leben von Schüler*innen und Lehrer*innen sowie deren Familien gefährdet.“

„Es gab schon immer einen Nachtermin für erkrankte Schüler*innen. So wie es ihn auch in diesem Jahr geben wird. Es erschließt sich mir nicht, warum Kontaktpersonen nicht einfach diesen Nachtermin wahrnehmen sollten. Zum Schutze aller anderen.“ ergänzt Martina Borgendale, stellvertretende Landesvorsitzende und zuständig für den Bereich Schule.


1.7.2020
GEW Bayern
www.gew-bayern.de

 

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