GEW: „Hochschulen dürfen keine Corona-Hotspots werden!“

Bildungsgewerkschaft in der heutigen Anhörung des Bundestags-Gesundheitsausschusses

Berlin/Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bundestag aufgefordert, an einheitlichen und verbindlichen Vorgaben für den Infektionsschutz an Hochschulen festzuhalten. „Es ist richtig, die Regelungen des Infektionsschutzgesetzes an die spezifischen Anforderungen unterschiedlicher Bildungseinrichtungen anzupassen. Gleichwohl brauchen wir bundesweit verbindliche Regelungen mit eindeutigen Grenzwerten. Die ‚Bundesnotbremse‘ muss auch an den Hochschulen gelten – die Hochschulen dürfen keine Corona-Hotspots werden“, sagte Andreas Keller, stellvertretender GEW-Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung, aus Anlass der heutigen öffentlichen Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestags zum Thema. Keller ist einer der Sachverständigen, den die Abgeordneten anhören.

Der GEW-Vize sprach sich dafür aus, die Durchführung eines Coronatests zwei Mal die Woche nicht erst ab einem Inzidenzwert von 165, sondern grundsätzlich zur Voraussetzung für Lehrveranstaltungen, Prüfungen und Praktika auf dem Campus zu machen. Ab einem Inzidenzwert von 165 dürfe Präsenzlehre nur in strengen Ausnahmefällen und nach einer arbeitsschutzrechtlichen Gefährdungsbeurteilung gemacht werden. Bei der Erarbeitung von Hygieneplänen und Öffnungskonzepten müssten die gewählten Kollegialorgane, die Studierenden- und Personalvertretungen beteiligt werden.

„Im nunmehr dritten Online-Semester sehnen sich Studierende wie Lehrende zwar zu Recht nach einer Rückkehr zur Normalität an den Hochschulen in Form des Präsenzstudiums. Wer die Hochschulen wieder öffnen möchte, muss aber für ein Impfangebot für Beschäftigte und Studierende sowie die Ausdehnung der Testpflicht auf die höheren Bildungseinrichtungen sorgen. Die Hochschulen müssen Teil der Impf- und Teststrategien der Länder werden“, mahnte Keller.

Info: Die schriftliche Stellungnahme von Andreas Keller kann hier heruntergeladen werden. Weitere Informationen zur Anhörung sowie der Livestream sind auf der Website des Bundestags verfügbar.


17.5.2021
Ulf Rödde
GEW-Hauptvorstand
Pressesprecher
www.gew.de

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