„EGMR uneins zum Beamtenstreikrecht“

Der DGB-Rechtsschutz berichtete am 10.1.2024 auf seiner Seite:

„Beamt:innen dürfen nicht streiken. So hat es der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden. Dass hinter dieser Entscheidung rechtlich viel mehr als diese kurze Aussage steckt, erläuterte uns Rudi Buschmann von der DGB Rechtsschutz GmbH (Centrum für Revision und Europäisches Recht), der die Gewerkschaftsmitglieder in den Verfahren beim Bundesverwaltungsgericht, dem Bundesgerichtshof und nun auch in Straßburg vertrat.“

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