GEW begrüßt Stärkung der Berufsschule

Bundestag beschließt Änderung des Berufsbildungsgesetzes

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat mit Blick auf die Änderung des Berufsbildungsgesetzes die „Stärkung der Berufsschule“ begrüßt. „Die Leistungen in der Berufsschule werden jetzt sichtbar. Die Länder müssen nun die rechtlichen Regelungen schaffen, um die Berufsschulen und die Arbeit der Lehrenden zu unterstützen“, sagte Ralf Becker, Berufsbildungsexperte der GEW, am Freitag in Frankfurt a.M.

Info: Der Bundestag hat heute das Berufsbildungsvalidierungs- und -digitalisierungsgesetz (BVaDiG) beschlossen. Im Wesentlichen ist dies eine Änderung des Berufsbildungsgesetzes und der Handwerksordnung, in denen die duale Ausbildung in Betrieb und Berufsschule geregelt sind.
Zum einen wurde die Validierung der Teilqualifikationen neu geregelt, zum anderen die Anwendung digitaler Verfahren in der dualen Ausbildung und in den Prüfungen. Der Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung änderte den Regierungsentwurf am 12. Juni dahingehend, dass eine Altersuntergrenze von 25 Jahren für das Berufsvalidierungsverfahren festgelegt worden ist. Diese Altersgrenze stellt sicher, dass die Berufsausbildung weiterhin der „primäre Qualifizierungsweg“ bleibt und für Berufseinsteiger keine Qualifizierungsalternative über den reinen Erwerb von Berufspraxis geschaffen wird. Ein Erfolg der Gewerkschaften, die das im Anhörungsverfahren gefordert hatten.
Eine weitere Änderung betrifft die Berufsschule direkt. Während bisher im Abschlusszeugnis nur die Noten der Kammerprüfungen erschienen, soll in Zukunft die Note der Berufsschule verpflichtend Teil des Abschlusszeugnisses werden. Die Länder haben nun die Möglichkeit, dies in ihren Schulgesetzen festzulegen.


14.6.2024
Ulf Rödde
GEW-Hauptvorstand
www.gew.de

 

Streitzeit: BBiG-Reform: Da muss mehr kommen!

„BBiG-Reform: Da muss mehr kommen! “ So heißt der Titel der neuen Ausgabe des Magazins „Streitzeit“ des DGB Bayern. 

Die neueste Ausgabe der „Streitzeit“ befasst sich mit dem Gesetzentwurf zur Reform des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) und zeigt auf, warum dieser nicht ausreicht, um die Qualität der beruflichen Ausbildung entscheidend voranzubringen.

In der Streitzeit heißt es u.a.:

Eine Mindestausbildungsvergütung von 504 Euro, und netto bleiben davon gerade einmal 404 Euro. Dieser Vorschlag von Bildungsministerin Karliczek ist eine Farce und so nicht hinzunehmen. In welcher Welt lebt Frau Karliczek?

Download der Ausgabe 2 v, 1.3.2019 (pdf-Datei, 483 KB)