Einsicht in Prüfungsakten des 1. Staatsexamens

gsf – Frank Eickelmann, Gewerkschaftssekretär für das Lehramtsstudium der GEW, hat beim Kultusministerium angefragt, ob SeminarleiterInnen das Recht haben, die Prüfungsnote ihrer ReferendarInnen aus der Ersten Lehramtsprüfung zu erfahren.

Renate Bayer vom Bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus (Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit, ZS 2) antwortete am 31.8.2011:

"Seminarlehrkräfte haben keinen Anspruch auf Einsicht in Prüfungsakten bzw. Information über die Ergebnisse der Ersten Lehramtsprüfung ihrer Referendare."