„Pandemiebedingte Nachteile ausgleichen, Zeitverträge verlängern“

Bildungsgewerkschaft GEW zur Bundesratsdebatte über Zeitverträge in der Wissenschaft

Mitteilung: GEW

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) hat den Bundesrat aufgefordert, der neuen Corona-Verordnung zum Wissenschaftszeitvertragsgesetz (WissZeitVG) heute grünes Licht zu geben. Die GEW hatte sich für eine weitergehende Regelung ausgesprochen. „Ein Rechtsanspruch auf pandemiebedingte Vertragsverlängerung um ein Jahr für alle befristet Beschäftigten wäre fair und angemessen. Immerhin sieht die Verordnung aber eine Verlängerungsoption vor, die nun von sechs auf zwölf Monate ausgedehnt werden soll. Damit kann vielen Kolleginnen und Kollegen geholfen werden, die in der Coronakrise infolge geschlossener oder eingeschränkt nutzbarer Labors und Archive, abgesagter Forschungsreisen oder eingeschränkter Kinderbetreuungsangebote Verzögerungen von Forschung und wissenschaftlicher Qualifizierung hinzunehmen haben“, sagte Andreas Keller, stellvertretender Vorsitzender und Vorstandsmitglied für Hochschule und Forschung der GEW, am Freitag.

Voraussetzung dafür sei aber, dass die Hochschulen und Forschungseinrichtungen von der Verlängerungsoption tatsächlich Gebrauch machten. „Stimmt der Bundesrat heute der vorgelegten Verordnung zu, erwarten wir von den Wissenschaftseinrichtungen eine weitestgehende Umsetzung im Sinne eines kollektiven Nachteilsausgleichs für alle befristet Beschäftigten. Wenn Forschungsprojekte und wissenschaftliche Qualifizierungen in Folge der Pandemie abgebrochen werden müssten, wäre das nicht nur ein schwerer Schlag für die Betroffenen, sondern auch ein Schaden für Wissenschaft und Gesellschaft, den es abzuwenden gilt“, mahnte Keller.

Er rief die Hochschulen und Forschungseinrichtungen auf, mit ihren Betriebs- und Personalräten Vereinbarungen über die pandemiebedingte Verlängerung von Arbeitsverträgen abzuschließen. „In der Krise müssen Arbeitgeber und Personalvertretungen gemeinsam Verantwortung dafür übernehmen, den Schaden für die Wissenschaft zu begrenzen und Nachteile für befristet Beschäftigte zu minimieren. Das kann durch eine Ausschöpfung des Verlängerungszeitraums von bis zu einem Jahr sowie den Verzicht auf individuelle Nachweise für Verzögerungen erreicht werden“, sagte der GEW-Vize. Dazu werde die GEW am Montag eine konkrete Formulierungshilfe vorlegen.

Info:
Die „Verordnung zur weiteren Verlängerung der zulässigen Befristungsdauer nach § 2 Absatz 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes aus Anlass der COVID-19-Pandemie“ (WissZeitVG-Befristungsdauer-Verlängerungs-Verordnung – WissBdVV) steht als Punkt 71 auf der heutigen Tagesordnung des Bundesrats.

Die GEW wird am Montag mit der aktualisierten Neuauflage ihres Ratgebers „Befristete Arbeitsverträge in der Wissenschaft“ eine Formulierungshilfe für eine Vereinbarung über die Verlängerung von Arbeitsverträgen mit wissenschaftlichen und künstlerischen Beschäftigten zum Zweck des Nachteilsausgleichs in der Zeit der Coronapandemie an Hochschulen und Forschungseinrichtungen veröffentlichen.


18.9.2020
Ulf Rödde

GEW-Hauptvorstand
Pressesprecher
www.gew.de

 

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