„Teststrategie“ an Schulen in Bayern – so kann das nichts werden!
Stellungnahme: GEW Bayern
Die sogenannte Teststrategie für die bayerischen Schulen sieht sowohl die regelmäßige freiwillige Selbsttestung des schulischen Personals als auch die freiwillige Testung von Schüler*innen vor. Sinnvollerweise sollten diese Tests zweimal pro Woche erfolgen. Ziel ist, ein mögliches Infektionsgeschehen schnell zu erkennen und einzudämmen. Soweit erscheint das erst einmal sinnvoll und im Einklang mit bereits veröffentlichten Anregungen der GEW Bayern (Pressemitteilung vom 3.2.2021). Sollten sich anfangs nur Personal und die über 15-Jährigen testen lassen, so ist jetzt von Personal und allen Schüler*innen die Rede.
Für die Umsetzung dieser kultusministeriellen Vorgaben werden wieder einmal die Lehrer*innen bzw. die Schulleitungen in die Pflicht genommen, ohne zusätzliches Verwaltungs- bzw. Fachpersonal. Neben den Reihentestungen soll es auch ein Selbsttestangebot geben, was jedoch bei jüngeren Schüler*innen nur sinnvoll ist, wenn diese unter Aufsicht und Anleitung testen bzw. getestet werden. Der Umgang mit (u. U. positiven) Testergebnissen bleibt bei den Selbsttests jedem einzelnen überlassen, was das ganze Unterfangen vollkommen entwertet.
In den Augen der GEW Bayern bringt diese neuerliche zusätzliche Belastung, vor allem der Schulleitungen, das Fass endgültig zum Überlaufen! Neben der Umsetzung der Hygienepläne und ständig wechselnder Unterrichtsformen (Präsenz und Distanz) müssen sich die Schulen jetzt auch noch um die Realisierung der „Bayerischen Teststrategie“ kümmern. So kann es nicht gelingen, die dringend benötigte Sicherheit für alle Beteiligten (Lehrkräfte, sonstiges Personal an Schulen, Schüler*innen und deren Familien) herzustellen.
Wir bleiben dabei:
Für eine „Teststrategie“, die diesen Namen auch verdient, braucht es fest installierte Teststationen mit medizinisch geschultem Personal an jeder Bildungseinrichtung. Martina Borgendale, Landesvorsitzende der GEW, stellte dazu fest: „Wir meinen, dass der Freistaat Bayern als Dienstherr dazu nicht nur in der Lage sein sollte, sondern im Rahmen seiner Fürsorge auch dazu verpflichtet ist.“
11. März 2021
Martina Borgendale, Vorsitzende
Florian Kohl, stellv. Vorsitzender
GEW Bayern
www.geew-bayern.de