Infektionsschutzgesetz – erstmalige Regelung von Hochschulen
fzs begrüßt Regelung, sieht jedoch Finanzierungsbedarf und Gefahren für praktische Studiengänge
Mitteilung: freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.
Mit dem neuen Infektionsschutzgesetz haben Bundestag und Bundesrat erstmalig auch die Hochschulen in Schließungsregelungen einbegriffen. Ab einer Inzidenz von 200 sollen Hochschulen ab dem übernächsten Tag schließen. Die Bundesländer können jedoch abweichend nach von ihnen festgelegten Kriterien Notbetreuungen einrichten. Weiterlesen