„Verfassung ist Anspruch!“ – Arbeit darf nicht krank machen!

Mitteilung: DGB Bayern

Jena: „Es braucht endlich eine umfassende politische Initiative für eine Stärkung und eine bessere Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes!“
Das zweite Motiv der Kampagne „Verfassung ist Anspruch!“ des DGB Bayern bezieht sich auf Artikel 167 der Bayerischen Verfassung. Darin heißt es: „Ausbeutung, die gesundheitliche Schäden nach sich zieht, ist als Körperverletzung strafbar.“

Dennoch leidet fast die Hälfte aller Beschäftigten heute unter Arbeitshetze und Verdichtung. Immer mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben Probleme mit der Vereinbarkeit von Arbeit und Privatleben. Ständige Erreichbarkeit, Arbeiten auf Abruf und ein wachsender Zeit- und Termindruck führen zu Erschöpfungszuständen, die sich auch auf die Gesundheit auswirken.

Hierzu sagt Matthias Jena, Vorsitzender des DGB Bayern: „Tag für Tag erleben tausende Beschäftigte im Freistaat gesundheitsschädigende Arbeitsbedingungen. Die wachsende Zahl an psychischen Erkrankungen, wie Depressionen oder Angststörungen, sind trauriger Beleg für diese Entwicklungen.“ So ist laut aktuellen Zahlen der AOK Bayern der Anteil von psychischen Erkrankungen am Krankenstand seit 2009 um 36 Prozent gestiegen. Sie sind inzwischen der zweithäufigste Grund für Krankschreibungen.

Als eine der Hauptursachen sieht Jena den Anstieg von prekären Beschäftigungsverhältnissen in den letzten Jahren: „Diese Form der Arbeit wird nicht nur schlecht entlohnt, sie bietet den Beschäftigten auch keine soziale Sicherheit – im Gegenteil. Wer nur befristet oder unfreiwillig in Teilzeit beschäftigt ist, verspürt eine enorme Unsicherheit und kann nicht vernünftig planen“, so Jena. Darüber hinaus seien Jena zufolge die Arbeitsbedingungen bei prekärer Beschäftigung häufig an der Grenze zur Ausbeutung, negative Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen die logische Konsequenz.

Kritik äußert Jena daher auch an Arbeitgebern, die die Zahl der Krankheitstage ihrer Beschäftigten als Druckmittel nutzen: „Es ist ein Skandal, die Entfristung von Beschäftigten von der Krankheitsdauer abhängig zu machen oder bei zu vielen Krankheitstagen mit Werksschließungen zu drohen. Vor allem die Unternehmen, deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter häufiger krank sind, sollten tunlichst ihre Arbeitsbedingungen hinterfragen.“

Um dem Anspruch aus Artikel 167 der Bayerischen Verfassung gerecht zu werden, fordert Jena die Staatsregierung auf, ihren politischen Einfluss zu nutzen und sich gemeinsam mit dem DGB Bayern für eine Ausweitung der Mitbestimmung bei der Festlegung von Arbeitszeiten, bei Leistungsvorgaben und bei der Personalbemessung einzusetzen: „Dies ist gerade aufgrund der Herausforderungen der Digitalisierung dringend notwendig. Es braucht endlich eine umfassende politische Initiative für eine Stärkung und eine bessere Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes!“


PM v. 3.9.2018
DGB Bayern
bayern.dgb.de

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