Unterrichtsversorgung der Mittel- und Hauptschulen im Schuljahr 2012/2013
Der GEW Ansbach wurde das Schreiben
"Unterrichtsversorgung der Mittel- und Hauptschulen im Schuljahr 2012/2013"
übermittelt. Zur Kenntnisnahme für die KollegInnen:
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft
GEW-Magazin – Hrsg. KV Ansbach
Der GEW Ansbach wurde das Schreiben
"Unterrichtsversorgung der Mittel- und Hauptschulen im Schuljahr 2012/2013"
übermittelt. Zur Kenntnisnahme für die KollegInnen:
Zur Information für alle KollegInnen an GS/HS/MS – gültig ab 1.8.2012
Hinweis: Wir aktualisieren den Datenstand nicht regelmäßig und geben keine Gewähr auf die Richtigkeit und Aktualität der Daten!
Detailliertere Informationen finden sich hier: https://www.km.bayern.de/lehrer/dienst-und-beschaeftigungsverhaeltnis/unterrichtspflichtzeiten.html
Die Schulleitung erhält
- bis 60 Schüler: 4 Unterrichtsstunden
- 61 bis 120 Schüler: 5 Unterrichtsstunden
- 121 bis 180 Schüler: 7 Unterrichtsstunden
- 181 bis 240 Schüler: 11 Unterrichtsstunden
- 241-300 Schüler: 13 Unterrichtsstunden
- 301 bis 360 Schüler: 16 Unterrichtsstunden
- 361 bis 420 Schüler: 18 Unterrichtsstunden
- 421 bis 480 Schüler: 19 Unterrichtsstunden
- 481 bis 540 Schüler: 20 Unterrichtsstunden
- 541 bis 600 Schüler: 21 Unterrichtsstunden
- 601 bis 660 Schüler: 22 Unterrichtsstunden
- Bei mehr als 660 S: für bis zu 60 Schüler jeweils eine Unterrichtsstunde mehr.
Aus dem KMS v. 25.4.2012, Aktenzeichen IV.3 – 5 S 7401 – 4b. 6 780 in Kurzform ohne Gewähr.
Wer den genauen Wortlaut wissen will, möchte sich bitte das zugehörige KMS von der Schulleitung geben lassen.
Schuljahr 2012/13 ⇒
Bislang gilt in Bayern für die BeamtInnen die 42-Stunden-Woche. Das Stundenmaß wird nun für alle Lehrkräfte ab 1.8.2012 um eine halbe Unterrichtsstunde reduziert, so dass alle über 50 – einschließlich derer, die bis 31.1.13 noch schnell 50 werden – wieder bei der Unterrichtspflichtzeit von vor 2004 landen, alle jüngeren KollegInnen aber erst nach einer zweiten Reduzierung um eine weitere halbe Stunde zum Schuljahr 2013/14 (ab 1.8.2013).
Der Ratgeber Arbeitsplatz Schule der GEW Bayern liegt nun überarbeitet für das Schuljahr 2011/12 vor. Stand: 17.4.2012
Auf der Seite der GEW Bayern sind die einzelnen Gliederungspunkte anklickbar.
Andreas Hofmann – Vorsitzender der Fachgruppe Gymnasium der GEW Bayern – hat folgende dreiteilige Infosammlung zusammengestellt:
1. KMS Vermeidung von Unterrichtssausfall – Leitlinien – Umgang mit dem KMS vor Ort ►Download
2. Mehrarbeitsabrechnung ►Download
3. Datenschutzbeauftragte und Erweiterte Schulleitung / Neuer Funktionenkatalog ►Download
Wir bitten alle KollegInnen an den Gymnasien, die Texte auszudrucken, auszuhängen oder den Link zu dieser Seite weiterzuleiten. Danke.
Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland:
Übersicht über die Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen mit Ermäßigungen für bestimmte Altersgruppen der Voll- bzw. Teilzeitlehrkräfte in allen Bundesländern. Stand November 2011 … lesen
Quelle: http://www.kmk.org
von Günther Schmidt-Falck*
Bestandteil der neuen Beurteilungsrichtlinien ist der Vergleich des Leistungsniveaus in einer Besoldungsgruppe. Beförderte Lehrkräfte werden nun an den in ihrer neuen Besoldungsgruppe geltenden Leistungsmaßstäben gemessen. Beispiel: Wurde eine GS-Lehrkraft von A12 nach A12+Zulage befördert und hatte vorher die Stufe UB (Stufe 3), so ist das jetzt sehr leicht möglich, in die Stufe 4 heruntergestuft zu werden, weil sie ja jetzt mit den (angeblich) „Besseren“ verglichen wurde. Das gleiche gilt z.B. für die neuen StudienrätInnen an Förderschulen, die von A13 nach A13z befördert wurden.
Logischerweise gibt es keine Rückstufung zur vorherigen Besoldungsstufe durch eine schlechtere Beurteilungsstufe. Es gilt die Besitzstandswahrung.
Die offizielle Formulierung für den „Vergleichsmaßstab“ lautet so: