Zurück zur 40-Stunden-Woche? Zahlen für GHS, Gymnasien, Förderschulen

Bislang gilt in Bayern für die BeamtInnen die 42-Stunden-Woche. Das Stundenmaß wird nun für alle Lehrkräfte ab 1.8.2012 um eine halbe Unterrichtsstunde reduziert, so dass alle über 50 – einschließlich derer, die bis 31.1.13 noch schnell 50 werden – wieder bei der Unterrichtspflichtzeit von vor 2004 landen, alle jüngeren KollegInnen aber erst nach einer zweiten Reduzierung um eine weitere halbe Stunde zum Schuljahr 2013/14 (ab 1.8.2013).

 

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Aktuelle Informationen für alle Beschäftigten an Gymnasien – April 2012

Andreas Hofmann – Vorsitzender der Fachgruppe Gymnasium der GEW Bayern – hat folgende dreiteilige Infosammlung zusammengestellt:

1. KMS Vermeidung von Unterrichtssausfall – Leitlinien – Umgang mit dem KMS vor Ort  ►Download

2. Mehrarbeitsabrechnung  ►Download

3.  Datenschutzbeauftragte und  Erweiterte Schulleitung / Neuer Funktionenkatalog  ►Download

Wir bitten alle KollegInnen an den Gymnasien, die Texte auszudrucken, auszuhängen oder den Link zu dieser Seite weiterzuleiten. Danke.

 

Unterrichtspflichtzeiten in den Bundesländern – Stand 11/2011

Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland:

Übersicht über die Pflichtstunden der Lehrkräfte an allgemein bildenden und beruflichen Schulen mit Ermäßigungen für bestimmte Altersgruppen der Voll- bzw. Teilzeitlehrkräfte in allen Bundesländern. Stand November 2011 … lesen

Quelle: http://www.kmk.org

Vergleichsmaßstäbe bei der Beurteilung

von Günther Schmidt-Falck*

Bestandteil der neuen Beurteilungsrichtlinien ist der Vergleich des Leistungsniveaus in einer Besoldungsgruppe.  Beförderte Lehrkräfte werden nun an den in ihrer neuen Besoldungsgruppe geltenden Leistungsmaßstäben gemessen. Beispiel: Wurde eine GS-Lehrkraft von A12 nach A12+Zulage befördert und hatte vorher die Stufe UB (Stufe 3), so ist das jetzt sehr leicht möglich, in die Stufe 4 heruntergestuft zu werden, weil sie ja jetzt mit den (angeblich) „Besseren“ verglichen wurde. Das gleiche gilt z.B. für die neuen StudienrätInnen an Förderschulen, die von A13 nach A13z befördert wurden.

Logischerweise gibt es keine Rückstufung zur vorherigen Besoldungsstufe durch eine schlechtere Beurteilungsstufe. Es gilt die Besitzstandswahrung.

Die offizielle Formulierung für den „Vergleichsmaßstab“ lautet so:

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„Motoren für ein neues Miteinander von jungen Menschen mit und ohne Behinderung“

Bayerns Kultusminister Ludwig Spaenle gibt Schulen mit dem Profil "Inklusion" bekannt

Mitteilung: Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus

MÜNCHEN. Bayerns Kultusminister Spaenle hat nun die ersten 37 Schulen mit dem Profil "Inklusion" bekannt gegeben. "Diese Schulen sind Regelschulen, die sich besonders der Inklusion von Menschen mit Behinderung verpflichten und zu Motoren für ein neues Miteinander von jungen Menschen mit und ohne Behinderung werden sollen", betonte der Minister. Diese Schulen können endgültig das Profil tragen, wenn der Bayerische Landtag die schulrechtlichen Entscheidungen getroffen hat. … weiter

Quelle: Pressemitteilung Nr. 132 v. 28.06.2011 – Bay. St. f. U. u. K.

Vergleichsarbeiten in Bayern

 Das ISB veröffentlicht Informationen zu den Vergleichsarbeiten in Bayern. Mit Hilfe eines Reiters gelangt man zu den einzelnen Seiten:

  • die Orientierungsarbeiten Jahrgangsstufe 2
  • die Vergleichsarbeiten Jahrgangsstufe 3 (VERA-3)
  • die Vergleichsarbeiten Jahrgangsstufe 8 (VERA-8)
  • und zum geschützten Bereich. Man braucht dazu die Schulnummer und das Passwort, das am 21.12.2010 über OWA verschickt wurde.

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Rücknahme  der  Arbeitszeiterhöhung  für  Beamtinnen

Die SPD-Landtagsfraktion hatte am 7.10.2010 eine "Schriftliche Anfrage" (durch den Abgeordneten Stefan Schuster) an die Staatsregierung gestellt. Thema: Rücknahme  der  Arbeitszeiterhöhung  für  Beamtinnen und Beamte

Hier der Anfragetext:

Ich frage die Staatsregierung:

1. a) Wie hoch war die Anzahl der Planstellen, die durch die Arbeitszeitverlängerung geplant war, einzuziehen (bitte nach Einzelplänen getrennt aufführen)?

b)  Wie hoch war die Anzahl der Planstellen, die tatsäch­lich  eingezogen  wurden  (bitte  nach  Einzelplänen  ge­trennt aufführen)?

2.     Beabsichtigt die Staatsregierung exakt die Anzahl der Planstellen,  die  tatsächlich  eingezogen  worden  sind, wieder für die Einzelpläne zur Verfügung zu stellen?

►Hier ist die Antwort der Staatsregierung

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