Impfschaden wird nicht als Dienstunfall anerkannt

COVID-19-Schutzimpfung war keine dienstliche Veranstaltung

Bericht: Verwaltungsgericht Hannover

Die 2. Kammer hat auf die mündliche Verhandlung vom heutigen Tage die auf die Feststellung eines Dienstunfalls gerichtete Klage einer 62-jährigen Förderschullehrerin abgewiesen. Die Klägerin ist Ende März 2021 im Gebäude ihrer Stammschule von einem mobilen Impfteam des Impfzentrums Hannover mit dem Impfstoff von AstraZeneca gegen das Coronavirus geimpft worden. Etwa eine Woche später erlitt sie schwerste körperliche Schäden, deren Folgen weiterhin andauern.

Die Klägerin begründete ihre Klage damit, dass der Vorgang als Dienstunfall anzuerkennen sei, da die Impfung eine von ihrem Dienstherren – dem Land Niedersachsen – angebotene und zu verantwortende dienstliche Veranstaltung gewesen sei.

Das Gericht ist dieser Argumentation nicht gefolgt. Die Impfaktion sei keine dienstliche Veranstaltung gewesen. Der Dienstherr habe lediglich seine Räumlichkeiten in der Schule zur Verfügung gestellt, damit das mobile Impfteam dort die Impfung habe durchführen können. Das Land Niedersachsen sei jedoch selbst nicht Organisator des Vorgangs gewesen.

Gegen das Urteil kann vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg binnen eines Monats nach Vorliegen der vollständigen Entscheidungsgründe die Zulassung der Berufung beantragt werden.

Urteil vom 24.11.2022

Az. 2 A 460/22


24.11.2022
Verwaltungsgericht Hannover
www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de

 

Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung

Erklärungen der BKK ProVita v. 24.2.2022 und v. 25.2.2022


Unter dem obigen Titel gab die BKK ProVita-Versicherung am 24.2.2022 die nachfolgende Pressemitteilung heraus.
Zur Information verlinken wir den Brief der BKK an das Paul-Ehrlich-Institut und die Anlage der Nebenwirkungen, ebenfalls von der BKK:

Am 23.2.2022 wurde auf welt.de der Artikel „HEFTIGES WARNSIGNAL mehr Impf-Nebenwirkungen als bisher bekannt“ veröffentlicht. Den darin erwähnten Brief des Vorstands der BKK ProVita an das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) finden Sie hier:

– Paul-Ehrlich-Institut – Presseinformation Impfnebenwirkungen nach Corona Impfung
– Anlage Nebenwirkungen-Corona-Impfung

Der Artikel in der WELT kann hier nachgelesen werden:

Mehr Impf-Nebenwirkungen als bisher bekannt


Ergänzende Informationen: Die BKK ProVita-Versicherung gab am 25.2.2022 folgende weitere Mitteilung heraus:

Erläuternde Auswertungen zum Schreiben an das Paul-Ehrlich-Institut vom 21.02.2022 – Kommentar zu Presseveröffentlichung des Virchowbundes

Hinweis: Diese Mitteilung v. 25.2.2022 wurde von der Seite der BKK ProVita-Versicherung entfernt. In einer Pressemitteilung v. 1.3.22 wurde erklärt:

Wechsel an der Spitze der BKK ProVita
Auf seiner Sitzung am 01.03.2022 hat der Verwaltungsrat der BKK ProVita beschlossen, sich mit sofortiger Wirkung vom bisherigen Vorstand Andreas Schöfbeck zu trennen. Die Führung der BKK ProVita geht nahtlos in die Hände von Walter Redl über, dem langjährigen Stellvertreter des bisherigen Vorstandes.

Wir bitten um Verständnis, dass wir uns zu den verschiedenen Hintergründen dieser Personalentscheidung aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht weiter äußern.

Wer sich über mögliche Hintergründe informieren will, kann hier nachlesen:
BKK ProVita entlässt Vorstand wegen Veröffentlichung der massiven Impf-Nebenwirkungen

 

„Impfschaden – wer zahlt?“

„Die Liste der Menschen, die auf eine Impfung gegen Corona wartet, ist lang. Viele lehnen eine Impfung aber auch wegen möglicher Nebenwirkungen ab. Impfschäden sind leider immer möglich, egal gegen was wir uns impfen lassen.“

Der DGB-Rechtsschutz versucht Antworten zu geben: Wer zahlt, wenn ein dauernder Impfschaden eintritt?

Impfschaden – wer zahlt?


Bild von Wilfried Pohnke auf Pixabay