Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz — Innovation nach dem Geist der 90er-Jahre

Stellungnahme: GEW Bayern

Am 21.7.2022 hat der Bayerische Landtag das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz (BayHIG) beschlossen, welches seit Jahren in der Kritik stand und sich immer wieder heftigen Protesten — auch von Seiten der GEW Bayern — ausgesetzt sah.

An der jetzigen Beschlussfassung des Gesetzes kritisiert die GEW Bayern insbesondere die Wiedereinführung zahlreicher Gebührentatbestände, wie etwa der Studiengebühren für Nicht-EU-Studierende. Doch auch der starke unternehmerische Geist, den dieses Gesetz durchweht, ist ein Problem: Auf Kosten der Allgemeinheit sollen künftig Unternehmensgründungen finanziert werden; auch die Umwandlung zu Stiftungshochschulen samt dem Rückzug des Freistaats Bayern als Dienstherr ist nicht vom Tisch.

Zahlreiche Problemfelder dagegen, die in den letzten Jahren für die Hochschullandschaft prägend waren, werden überhaupt erst nicht adressiert. Es wird kein schlüssiges Konzept für einen Ausweg aus der prekären Situation der überwiegend befristet angestellten Wissenschaftler*innen präsentiert. Von echten Mitbestimmungsmöglichkeiten ist man nach wie vor meilenweit entfernt. Und auch von einer verfassten Studierendenschaft ist im Gegensatz zu den anderen 15 Bundesländern im neuen Gesetz nichts zu lesen.

„Studiengebühren für Nicht-EU-Studierende schaden der Internationalisierung bayerischer Hochschulen und sind zudem diskriminierend und sozial selektiv“, kritisiert Martina Borgendale, Vorsitzende der GEW Bayern, die Einführung von Gebühren für Studierende aus dem Nicht-EU-Ausland. „Die negativen Erfahrungen, die man damit in Baden-Württemberg gemacht hat, interessieren in Bayern scheinbar niemanden.“

„Über 80 Prozent der wissenschaftlichen Mitarbeiter*innen sind befristet beschäftigt. Statt endlich dauerhafte Perspektiven für hochqualifizierte Wissenschaftler*innen an bayerischen Unis zu schaffen, setzt Bayern auf ein „Weiter so wie bisher““, bemängelt Christiane Fuchs, Vorstandsmitglied für den Bereich Hochschule und Forschung in der GEW Bayern, das fehlende Bekenntnis zu einer grundlegenden Personalreform sowie zur Schaffung von Dauerstellen.

Die GEW Bayern findet daher: Das Bayerische Hochschulinnovationsgesetz hat seinen Namen nicht verdient. Es markiert vielmehr einen Schritt zurück in die 90er- und 2000er-Jahre, wo man noch glaubte, mit Privatisierungen und starken Führungspersönlichkeiten den Weg in die Zukunft zu beschreiten. Gerade in Krisenzeiten wie heute weiß man allerdings: Das Gegenteil ist der Fall — Solidarität und Partizipation sind angesagt. Das ist aber scheinbar an der Bayerischen Staatsregierung vorbeigegangen.


21.7.2022
GEW Bayern
www.gew-bayern.de