Stellenausschreibung: Vorgesetzter Mitbewerber darf keine dienstliche Beurteilung abgeben
Mitteilung: Deutscher Anwaltverein e.V.
(red/dpa). Bewirbt sich ein Mitarbeiter auf eine Stelle in seiner Behörde, kann es sich ergeben, dass er und sein Vorgesetzter zu Konkurrenten um diese Stelle werden. In diesem Fall darf der Vorgesetzte keine dienstliche Beurteilung seines Mitarbeiters schreiben. Dann liegt ein schwerer Verfahrensfehler vor: Die Beurteilung ist rechtswidrig, und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entfernung der Beurteilung aus seiner Personalakte. Weiterlesen

Mitteilung: Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag
Fühlen Sie sich ungerecht behandelt bei der bayerischen dienstlichen Beurteilung 2009? Sie wollen Widerspruch einlegen? Wir haben einige Grundsätze für Einwendungen bei einer dienstlichen Beurteilung aufgestellt. …