Stellenausschreibung: Vorgesetzter Mitbewerber darf keine dienstliche Beurteilung abgeben

Mitteilung: Deutscher Anwaltverein e.V.

(red/dpa). Bewirbt sich ein Mitarbeiter auf eine Stelle in seiner Behörde, kann es sich ergeben, dass er und sein Vorgesetzter zu Konkurrenten um diese Stelle werden. In diesem Fall darf der Vorgesetzte keine dienstliche Beurteilung seines Mitarbeiters schreiben. Dann liegt ein schwerer Verfahrensfehler vor: Die Beurteilung ist rechtswidrig, und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entfernung der Beurteilung aus seiner Personalakte. Weiterlesen

Die dienstliche Beurteilung

Personalnachrichten der GEW Ansbach vom Januar 2019

Gleich zu Beginn des neuen Jahres wurde Ihnen die dienstliche Beurteilung ausgehändigt und eventuell auch bereits eröffnet (frühestens eine Woche später).

Das Beurteilungsergebnis entscheidet bei angestellten und verbeamteten Lehrkräften über die Beförderung in eine höhere Gehaltsstufe (z.B. A12+Z oder A13 …) oder auch auf eine Funktionsstelle (Konrektor/in, Rektor/in, Fachberater/in, etc.). … weiter


Alle bisher erschienenen Personalnachrichten

Frauen und Teilzeit-Lehrkräfte bei Dienstlichen Beurteilungen benachteiligt?

gruene.jpgMitteilung: Bündnis 90/Die Grünen im Bayerischen Landtag

Frauen und Teilzeitlehrkräfte erhalten in allen bayerischen Schultypen deutlich schlechtere Dienstliche Beurteilungen als Männer und Vollzeitkräfte. Das wird aus der Antwort des CSU-Kulturministeriums auf eine Anfrage des bildungspolitischen Sprechers der Landtags-Grünen, Thomas Gehring, deutlich. Gegenüber einer vorausgegangenen Anfrage aus dem Jahr 2011 hat sich das Bewertungsbild bei Frauen sogar noch ein wenig verschlechtert. Weiterlesen

Richtlinien für die dienstliche Beurteilung

Auf der Verkündungsplattform des KWMBl könen die Richtlinien für die dienstliche Beurteilung und die Leistungsfeststellung der staatlichen Lehrkräfte an Schulen in Bayern downgeloaded werden (Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus
vom 7. September 2011  Az.: II.5-5 P 4010.2-6.60 919).

Zur Verkündungsplattform

Direktdownload Heft 20/2011 als pdf-Datei

Hinweis: Wer sich per eMail über neue Amtsblätter informieren lassen will, kann das beim Info-Dienst der Bay. Staatsregierung kostenlos beantragen (geht auch per RSS-Feed).

 

Schulleiter raus aus den Personalräten!

Stellungnahme der GEW Nürnberger Land

Die Anlassbeurteilung in diesem Jahr hat es allen klar vor Augen geführt: Schulleiter bestimmen inzwischen darüber, wer eine Gehaltserhöhung verdient oder nicht. Vor einigen Jahren war der Schulleiter ein Lehrer unter vielen an der Schule, Dienstvorgesetzter war der Schulrat. Dann kam die Beteiligung an der dienstlichen Beurteilung für die Schulleiter dazu. … weiter