Stellenausschreibung: Vorgesetzter Mitbewerber darf keine dienstliche Beurteilung abgeben
Mitteilung: Deutscher Anwaltverein e.V.
(red/dpa). Bewirbt sich ein Mitarbeiter auf eine Stelle in seiner Behörde, kann es sich ergeben, dass er und sein Vorgesetzter zu Konkurrenten um diese Stelle werden. In diesem Fall darf der Vorgesetzte keine dienstliche Beurteilung seines Mitarbeiters schreiben. Dann liegt ein schwerer Verfahrensfehler vor: Die Beurteilung ist rechtswidrig, und der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entfernung der Beurteilung aus seiner Personalakte. Weiterlesen