GEW Bayern fordert weiterhin Verbandsklagerecht und reicht Beschwerde ein

Mitteilung: GEW Bayern

Nachdem das Verwaltungsgericht München vergangene Woche die Klage- und Antragsbefugnis der DGB-Gewerkschaft GEW abgelehnt hat, hat die Bildungsgewerkschaft nun beschlossen gegen diese Ablehnung Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) einzureichen. Gerade jetzt ist ein Verbandsklagerecht aus Sicht der GEW notwendiger denn je. Weiterlesen