Kultusministerium lässt Schulleitungen erneut im Stich

Schwangere im Schulbetrieb schützen! Wo bleibt der Praxisleitfaden?

Mitteilung: GEW Bayern

Noch vor Schulbeginn kündigte Kultusminister Piazolo an, dass das coronabedingte Betretungsverbot an Schulen für Schwangere in absehbarer Zeit fallen würde. Das Kultusministerium verschickte daraufhin Informationen zu den Coronamaßnahmen an die Schulen und kündigte einen Praxisleitfaden an, damit Schulleitungen arbeitsschutzrechtliche Regelungen einhalten können und der Gesundheitsschutz von schwangeren Kolleginnen und deren ungeborenen Kindern gewährleistet ist. Der fehlt bislang aber. Was ist nun mit schwangeren Kolleginnen am 04.10.2022? Weiterlesen

„Was ist nun mit schwangeren Lehrkräften?“

Mitteilung: GEW Bayern

Mal wieder reibt man sich bei der GEW Bayern aufgrund der Informationspolitik des Kultusministeriums verwundert die Augen. In den Medien macht nach den Aussagen von Kultusminister Piazolo die Schlagzeile die Runde, dass schwangere Lehrkräfte unter Umständen wieder in Präsenz unterrichten können. Bislang gab es ein betriebliches Beschäftigungsverbot („Betretungsverbot“) aufgrund fehlender belastbarer Aussagen zu den möglichen Folgen einer Coronainfektion für Schwangere. Die Arbeit musste aus dem Homeoffice erfolgen, auch der freiwillige Einsatz war nicht möglich. Weiterlesen

Schwangerschaftsabbrüche – Versorgungslücken müssen geschlossen werden. Stadt und Landkreis müssen Medizinern die Entscheidung überlassen.

Mitteilung: DIE LINKE LV Bayern

Vertreterinnen und Vertreter der bayerischen Linken trafen sich in Passau mit Thoralf Fricke, Landesgeschäftsführer von pro familia Bayern zum Expertengespräch. Das Thema des Treffens war die Versorgungsituation bei Schwangerschaftsabbrüchen nach der Beratungsregelung. Fricke wies auf zahlreiche weiße Flecken in Bayern hin. Nach den Erhebungen von Pro Familia gibt es in weiten Teilen des Freistaates eine deutliche Unterversorgung, die die gesetzlich vorgeschriebene Wahlmöglichkeit bei Ärzten und der Methode verhindere. Laut Fricke belegen die Statistiken von pro familia, dass die Situation dramatischer ist als es die Landesregierung darstellt. Regierungsstellen geben z.B. Zahlen aus, die auch zugelassene Ärzte angeben obwohl diese längst nicht mehr praktizieren. Auch werden zugelassene Ärztinnen und Ärzte aufgeführt, die an Kliniken arbeiten, wo Abbrüche nach der Beratungsregelung untersagt sind.

Eva Bulling-Schröter, Landessprecherin der Partei DIE LINKE. Bayern betont: „Viele glauben, dass die Möglichkeit eines Abbruches nach der Beratungsregelung in ihren Heimatregionen jederzeit möglich sei und sie wählen könnten, ob eine Ärztin oder ein Arzt den Abbruch vornimmt. Das ist aber nicht so, da zur bereits schlechten ambulanten Versorgung auch noch Städte und Landkreise ihren medizinischen Einrichtungen diese Eingriffe untersagen. Damit tragen die Kommunen zur schlechten Versorgungssituation bei. Dies konterkariert das gesetzlich geregelte Sicherstellungsgebot und stellt Frauen vor eine Vielzahl von Problemen. DIE LINKE. Bayern hat deshalb bei ihrem Landesparteitag in ihren kommunalpolitischen Eckpunkten verankern, dass die Kommunen den Ärztinnen und Ärzten, an ihren gynäkologischen Einrichtungen die Entscheidung freistellen und bestehende Verbote revidieren.“

Regina Ertl vom Kreisvorstand der Passauer Linken ergänzt: „Besonders der ost- und südostbayerische Raum ist massiv unterversorgt. Dies betrifft vor allem Frauen, die bereits Kinder haben, sowie Frauen mit geringen finanziellen Mitteln. Denn diese könnten nicht einfach ein paar Tage nach Österreich fahren und 800 oder mehr Euro ausgeben, um einen Abbruch vornehmen zu lassen. Stadt und Landkreis Passau müssen ihre Verbote zurücknehmen und den Ärztinnen und Ärzte an ihren Kliniken die Entscheidung überlassen. Das entspricht auch der ärztlichen Berufsordnung. Die aktuellen Verbote verhindern das Selbstbestimmungsrecht der Frau und widersprechen der UN-Konvention zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau (CEDAW), die Deutschland unterschrieben hat.“ Weiterlesen