Bildungsgewerkschaft GEW fordert ein sofortiges Ende der Ausgrenzung von geflüchteten Kindern mit Behinderungen!
Mitteilung: GEW Bayern
Kinder wie alle Menschen mit und ohne Behinderungen haben gleiche Rechte und dürfen nicht diskriminiert werden, nimmt man die UN Behindertenrechtskonvention ernst. Zudem hat jedes Kind mit Behinderungen ein Recht auf eine aktive Teilnahme am Leben der Gemeinschaft und ein Recht auf angemessene Betreuung. So will es Art. 23 der UN Kinderrechtskonvention, die Deutschland 2004 ratifiziert hat. „In Bayern scheint das Kinderrecht nicht zu kümmern“, kritisiert Gewerkschaftssekretär Mario Schwandt von der Bildungsgewerkschaft GEW Bayern und ergänzt: „Die Diskriminierung von Geflüchteten im Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz, kurz BayKiBiG, ist umgehend zu ändern!“
Nach der Ausführungsverordnung zum BayKiBiG, können die Träger für Kinder mit Behinderungen und von wesentlicher Behinderung bedrohte Kinder in Kitas für den erhöhten Aufwand einen Gewichtungsfaktor von 4,5 abrechnen. Viele Träger haben aktuell aber das Problem, dass Ihnen die Refinanzierung dieses Faktors bei Kindern mit Behinderungen, deren Eltern einen ungeklärten Aufenthaltsstatus haben, verweigert wird. Sie bleiben auf den Kosten schon erbrachter Leistungen sitzen.
Der GEW wurde berichtet, dass als Begründung schlicht auf die besagte Ausführungsverordnung verwiesen wurde. Im Artikel 21 seien nur die Paragraphen §35a SGB VIII und §53 ff das SGB XII als Leistungsgesetze beschrieben, nicht aber das Asylbewerberleistungsgesetz. Damit bestehe kein Rechtanspruch auf den erhöhten Gewichtungsfaktor für die Träger.
Allerdings können die Kinder Sondereinrichtungen besuchen. Dort können die Kosten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz übernommen werden, oft ein steiniger Weg. Nur bei aufenthaltsrechtlich gesichertem Status als Geflüchtete gelten dann gleiche Rechte und Ansprüche, wie für alle Kinder. Allerdings auch nur über Regelungen mit Tücken und Hürden. Mit Integration oder gar Inklusion hat das jedoch zu tun, denn diese setzt ein nicht differenzierendes System voraus. Kinder mit Behinderungen müssen auch in Regeleinrichtungen der frühkindlichen Bildung Ihren Platz haben.
Die stellvertretende Landesvorsitzende der GEW Bayern, Anna Seliger spricht von einem Skandal: „Die Frage, ob ein Kind mit Behinderung in der Kita betreut wird, sollte keine Frage wirtschaftlicher Überlegungen der Träger und des rechtlichen Status der Eltern sein, sondern vor allem die Frage, was für das Kind am besten ist.“
Die GEW fordert daher ein Ende dieser fremdenfeindlichen und ausgrenzenden Politik.
PM v. 28.5.2018
Anton Salzbrunn
Vorsitzender
GEW Bayern
www.gew-bayern.de