Funktionslose Beförderungen im Grund-, Mittel- und Förderschulbereich – Kampagne des BLLV gegen die GEW

GEW-Logo_2015_55Offensichtlich will der BLLV im Vorfeld der Personalratswahlen 2016 Stimmung gegen die GEW machen

Das Kultusministerium änderte die Kriterien für funktionslose Beförderungen an Grund- und Mittelschulen (A 12 -> A 12 AZ bzw. A 12 AZ -> A 13), an Förderschulen (A 13 -> A 13 AZ) sowie für Fachlehrer*innen (A 10 -> A 11):
Das Dienstalter hat keine Bedeutung mehr, es zählt nur noch die Dienstliche Beurteilung (das Gesamtprädikat in Verbindung mit sogenannten Superkriterien).

Der BLLV behauptet nun, diese neuen Beurteilungskriterien seien auf Klagen der GEW aus dem Jahre 2009 (!) zurückzuführen! Das ist schlicht falsch! … die Widerlegung der BLLV-Kampagne lesen (1 DIN A4-Seite, 1 MB, pdf-Datei)


 

Wir sind Studienrat

Seit 1.7.2013 gibt es sog. funktionslose Beförderungen an bay. GS und HS/MS. In Stadt und Landkreis Ansbach waren das 11 GS- und MS-LehrerInnen, die ab 1.7.2013 in die Besoldungsstufe A13 angehoben wurden. Sie führen den Titel Studienrat/Studienrätin GS bzw. MS (Kurzform fürs Zeugnis: StR GS bzw. StR MS).

In Prozentzahlen sind das runde 2 % auf die Ansbacher Zahlen bezogen. Wann 30% erreicht werden, steht noch nicht fest. Man kann  aber fest davon ausgehen, dass wir spätestens am Ende des Jahrhunderts Licht am Ende des Tunnels sehen. Falls nicht: Irgendein Ende wird auf jeden Fall auf uns zukommen.

Weitere Beförderungen nach A13 stehen jährlich an, immer dann, wenn diese Bedingungen erfüllt sind:

  1. Lehrer in einem Amt der BesGr. 12+AZ mit dem Beurteilungsprädikat Herausragende Qualität – HQ
  2. Lehrer in einem Amt der BesGr. 12+AZ mit dem Beurteilungsprädikat Besonders Gut – BG und einer Dienstzeit von mindestens 22 Jahren.
    (Anm.: Die Dienstzeit bezieht sich auf den Zeitraum ab der Lebenszeitverbeamtung)

( Anm.: Es sei denn, es werden neue Bedingungen definiert – interessant wäre z.B. die Verlängerung der Dienstzeit auf 25 Jahre, es ist aber auch nicht verboten, auf eine Verkürzung auf 21 Dienstjahre zu hoffen)

678 Stellenhebungen nach A13 für GS und MS

gsf – Im bayerischen Doppelhaushalt 2013/2014 sind insgesamt

359 Stellenhebungen von A 12 nach A 12 + AZ und

678 Stellenhebungen von A 12 nach A 13

für den Grund- und Mittelschulbereich ausgewiesen – vermutlich ab 1.7.2013.

Zur weiteren Information der Vergleich mit der Gesamtlehrerzahl: Anzahl der Lehrkräfte im Schuljahr 2011/12 insgesamt in Bayern – darunter 42414 Grund- und Mittelschullehrkräfte:

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Anfrage an das Staatsministerium: Finanzierung der neuen Beförderungsämter

gsf – Im Juni 2010 bat die GEW Ansbach über die GEW WUG Christa Naaß (SPD), MdL, eine Anfrage wegen der Finanzierung der neuen Beförderungsämter im Grund-, Haupt-, Förder- und Realschulbereich an das Staatsministerium für Unterricht und Kultus zu stellen. Christa Naaß hat am 7.9.2010 die Anfrage gestellt. Wir bedanken uns recht herzlich an dieser Stelle.

Das Staatsministerium hat geantwortet. Die Lesekost ist zwar etwas trocken,  aber die Zahlen geben Auskunft über die Größenordnung der Beförderungen. Interessant ist auch, welchen Stellenwert die Beförderungen von RektorInnen und KonrektorInnen im Vergleich mit den Beförderungen der Lehrkräfte haben.

Anfrage von Christa Naaß lesen

Antwort des Staatsministeriums lesen

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