DGB Bayern fordert die Rücknahme der vorgesehenen Kürzungen im Bundeshaushalt

Die Jobcenter für ihre wichtigen Zukunftsaufgaben angemessen ausstatten. Stiedl: „In diesen Zeiten ist eine aktive Arbeitsmarktpolitik so wichtig wie selten zuvor.“

Mit Sorge blickt der DGB Bayern auf den Haushaltsentwurf der Bundesregierung, der unter anderem eine Kürzung von 700 Millionen Euro bei den Jobcentern im Vergleich zum Vorjahr vorsieht. In Bayern soll für die Eingliederungsleistung, also etwa für die Vermittlung in Arbeitsverhältnisse oder Qualifizierungsmaßnahmen 4,1 Millionen Euro weniger zur Verfügung stehen, ein Minus von 1,3 Prozent im Vergleich zu 2023. Besonders betroffen wären die großen Städte: Im Jobcenter München würden sogar über 5 Millionen (- 8,6%) gekürzt, in Nürnberg 1,4 Millionen (-4,0%) und in Augsburg 780.000 Euro (-5,3%). Das geht aus einer Berechnung des Bremer Instituts für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) hervor.

„Die Jobcenter haben wichtige Aufgaben und diese werden in den nächsten Jahren nicht kleiner, sondern deutlich größer werden. Die Transformation der Wirtschaft wird auch Umbrüche auf dem Arbeitsmarkt mit sich bringen. Wir brauchen die Jobcenter, damit die Erwerbslosen nicht zu den Verlierern der Transformation werden,“ erklärt der Vorsitzende des DGB Bayern Bernhard Stiedl. Angesichts des hohen Anteils Un- und Angelernter im Betreuungsbereich der Jobcenter bedarf es noch größerer Anstrengungen Angebote der Fort- und Weiterbildung zu entwickeln. „Auf der einen Seite dem Fachkräftemangel das Wort reden und auf der anderen Seite beim Arbeitsmarkt den Rotstift ansetzen, passt nicht zusammen. Gerade in diesen Zeiten ist eine aktive Arbeitsmarktpolitik so wichtig wie selten zuvor. Wir fordern die Bundesregierung deshalb dazu auf, die Kürzungen zurückzunehmen und die Jobcenter angemessen auszustatten,“ so Stiedl.

Hinzu kommen noch weitere wichtige Aufgaben. Allein etwa 56.000 Geflüchtete aus der Ukraine beenden voraussichtlich zwischen Oktober 2023 und Mai 2024 ihre Integrationskurse und benötigen zusätzliche Unterstützung bei der Integration in den Arbeitsmarkt. Und auch durch die Einführung des Bürgergelds haben Jobcenter weitere Aufgaben bekommen, denen sie gerecht werden müssen. „Es wurde beispielsweise ein Weiterbildungsgeld von 150 Euro im Monat eingeführt. Diese sehr sinnvolle Maßnahme erhöht aber die Kosten bei den Jobcentern. Die Kürzungen im Bundeshaushalt dürfen nicht auf Kosten der Bürgergeldempfänger gehen,“ so Stiedl abschließend.


14.11.2023
DGB Bayern
www.dgb.de

 

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