Weitere Aufstiegsmöglichkeit für Förderlehrkräfte in Bayern

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus meldete am 17.5.2024 in einer Pressemitteilung:

„Ab dem Schuljahr 2024/25 wird es in einem ersten Schritt die Möglichkeit der Weiterqualifizierung zur ‚Förderlehrkraft mit dem Schwerpunkt Sprachförderung‘ geben.“

Förderlehrerinnen und Förderlehrer sind aus der bayerischen Schullandschaft nicht wegzudenken: Gemeinsam mit Klassen- und Fachlehrkräften analysieren sie den Lernstand der Schülerinnen und Schüler, gleichen in Kleingruppen Lerndefizite bei Kindern und Jugendlichen aus oder fördern gezielt besonders leistungsstarke Schüler. Kultusministerin Anna Stolz weiß um den besonderen Wert dieser Arbeit und kündigt an: „Gerade in Zeiten einer stetig wachsenden Heterogenität in der Schülerschaft wird die Arbeit der Förderlehrkräfte, die ihre Schülerinnen und Schüler tagtäglich individuell fördern und so auch die Klassenlehrkräfte entlasten, immer wichtiger. Insbesondere bei der Sprachförderung nehmen unsere Förderlehrkräfte aktuell eine ganz wichtige Rolle ein. Deswegen ist es mir wichtig, auch attraktive Aufstiegsmöglichkeiten für Förderlehrkräfte zu schaffen. Ab dem Schuljahr 2024/25 wird es daher in einem ersten Schritt die Möglichkeit der Weiterqualifizierung zur ‚Förderlehrkraft mit dem Schwerpunkt Sprachförderung‘ geben.(…)

Förderlehrkräfte an bayerischen Schulen
Förderlehrkräfte nehmen an den Grund-, Mittel- und Förderschulen besondere Aufgaben bei der individuellen Förderung in Kleingruppen, bei der Differenzierung im Klassenzimmer und in besonderen Arbeitsgemeinschaften, die zusätzliche Lernstrategien vermitteln oder musisch-kreative Talente fördern, wahr. Voraussetzung für eine Ausbildung zur Förderlehrkraft ist mindestens der mittlere Schulabschluss. Im Anschluss daran erfolgt eine dreijährige Ausbildung an einem der bayerischen Staatsinstitute für die Ausbildung von Förderlehrkräften, die mit umfangreichen Praktikumsphasen bereits sehr konkret in das spätere Berufsfeld einführt. Im Anschluss folgt ein zweijähriger Vorbereitungsdienst an einer Schule, der professionell von einer Seminarlehrkraft begleitet wird und mit der Zweiten Staatsprüfung abschließt.“
(Quelle: https://www.km.bayern.de/meldung/kultusministerin-anna-stolz-schafft-weitere-aufstiegsmoeglichkeit-fuer-foerderlehrkraefte)

Weitere Infos zum Berufsweg Förderlehrkraft gibt es hier:
www.lehrer-werden.bayern/fach-und-foerderlehrkraefte/foerderlehrkraft

 

 

GEW Bayern unterstützt Antrag im Bildungsausschuss: Fach- und Förderlehrkräfte endlich angemessen bezahlen!

Mitteilung: GEW Bayern

Fach- und Förderlehrkräfte leisten einen unverzichtbaren Beitrag an den bayerischen Schulen. Doch seit Jahren werden die Arbeitsbedingungen schlechter und der Nachwuchs fehlt. Dabei ist individuelle Förderung wichtiger denn je. Die SPD stellt jetzt im Bildungsausschuss den Antrag, Fach- und Förderlehrkräfte besser zu bezahlen und deren Arbeitsbedingungen zu verbessern. Die GEW Bayern unterstützt diesen Antrag. Weiterlesen

Petition von Fach- und Förderlehrkräften

Nach nur drei Wochen 4.000 Unterschriften für guten Lohn und gute Arbeit für Fach- und Förderlehrkräfte

Fach- und Förderlehrkräfte leisten viel. Sie haben die höchste Unterrichtsverpflichtung, vertreten bei drohendem Unterrichtsausfall und unterrichten viel zu große Lerngruppen. „Die Situation ist dramatisch. Unter den derzeitigen Bedingungen ist guter Fachunterricht nicht möglich. Die Attraktivität des Berufsbildes hat sich auch deshalb drastisch verschlechtert. Zudem vergrößert sich der finanzielle Abstand zu den restlichen Lehrkräften“, begründet Florian Kohl, stellvertretender Vorsitzender der GEW Bayern, die Erstellung einer GEW-Petition zur Verbesserung der Situation. Bislang haben diese über 4.000 Menschen unterschrieben. Weiterlesen

GEW Bayern zu A 13 für Grund- und Mittelschullehrkräfte: Viele Fragen offen!

Die Mitteilung des bay. Kultusministeriums v. 17.05.2023 zu diesem Thema steht am Ende dieses Artikels


Stellungnahme: GEW Bayern

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern begrüßt die Anhebung der Eingangsbesoldung für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen ausdrücklich. Die langjährige GEW-Forderung wird nun endlich umgesetzt. Allerdings kritisiert die Bildungsgewerkschaft neben der nur stufenweisen Umsetzung über fünf lange Jahre auch einige Unklarheiten. So sollen beispielsweise angestellte Kolleg*innen und Fach- und Förderlehrkräfte laut Gesetzentwurf bei der Anhebung der Bezahlung außen vor bleiben.

Die Bildungsgewerkschaft hat in einer Stellungnahme ausführlich auf den vorliegenden Gesetzesentwurf der bayerischen Regierung zur Umsetzung von A 13 für Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen reagiert. Sie fordert den Freistaat auf, noch unklare Punkte transparent zu regeln und niemanden auszuschließen. Konkret geht es beispielsweise darum, dass funktionslose Beförderungen nicht einfach wegfallen dürfen und es künftig ein Beförderungsamt analog zu Real- und Förderschule geben muss. Weiterhin sehen wir das Problem, dass bereits beförderte Kolleg*innen zwar nichts verlieren, aber – folgt man dem Gesetzentwurf – eben auch nicht davon profitieren.

Florian Kohl, stellvertretender Landesvorsitzender der GEW Bayern: „Es ist wirklich gut, dass keine Unterscheidung zwischen Grund- und Mittelschullehrkräften gemacht wird und alle gleichzeitig in den Beginn der Umsetzung von A 13 eingebunden sind und davon profitieren. Doch die stufenweise Umsetzung in den nächsten Jahren dauert einfach zu lange. Eine sofortige Anhebung für alle wäre dringend geboten. Wenn das nicht machbar sein soll, dann muss es schneller gehen. Das geht in anderen Bundesländern wie Hessen ja auch.“

Die GEW plädiert zudem dafür, dass Schulleitungen und Funktionsstellen sofort oder wenigstens in schnellen Schritten höher besoldet werden. Hier darf nicht erst 2028 eine Anhebung erfolgen. Ein großes Problem ist auch der Umgang mit angestellten Lehrkräften. Mit der derzeitigen Planung verschärft sich hier die Zweiklassengesellschaft, da die stufenweise Gehaltssteigerung nicht für alle eingeplant ist. Das kann so nicht bleiben, meinen die Bildungsexpert*innen der GEW. Sie fordern den Arbeitgeber auf, hier für einen Ausgleich zu sorgen.

Kohl abschließend: „Auch wenn wir grundsätzlich zufrieden sind, dass unsere Forderung endlich umgesetzt wird, setzen wir uns weiterhin für eine bessere und schnellere Umsetzung ein, von der auch die angestellten Kolleg*innen und die Fach- und Förderlehrer*innen profitieren. Wir beteiligen uns gern konstruktiv an diesem Prozess.“


17.5.2023
GEW Bayern
www.gew-bayern.de


siehe auch die Mitteilung des bay. Kultusministeriums v. 17.05.2023

4.000 Beförderungen für Grund- und Mittelschullehrkräfte Piazolo: „Startschuss für A13“

MÜNCHEN. Die erste gute Nachricht kam vor ein paar Wochen: A13 als Eingangsbesoldung für alle Lehrkräfte – auch an Grund- und Mittelschulen. Den Auftakt hierzu hat Kultusminister Michael Piazolo jetzt mit dem größten Beförderungsprogramm, das an Grund- und Mittelschulen je aufgelegt wurde, gestartet: Rund 4.000 Grund- und Mittelschullehrkräfte, die bereits im Dienst sind, werden schon zum 1. Juni 2023 befördert, der überwiegende Teil davon direkt nach A13.

Kultusminister Michael Piazolo: „4.000 Beförderungen auf einmal – das hat es in dieser Form noch nie gegeben. Mir ist sehr wichtig, dieses deutliche Signal der Wertschätzung an die Lehrerinnen und Lehrer an Grund- und Mittelschulen noch in diesem Schuljahr zu senden. Unsere Lehrkräfte verdienen Anerkennung für die wertvolle Arbeit, die sie täglich an den Schulen in Bayern für die jungen Menschen in unserem Land leisten, und eine entsprechende Besoldung. Ich sehe die jetzige beispiellose Beförderungsrunde auch als Startschuss für A13 als Einstiegsgehalt.“
Für die 4.000 Beförderungen sieht der Haushalt 2023 ein Jahresvolumen von rund 17 Millionen Euro vor.
Ab Januar erhalten dann im Rahmen des Fahrplans zur Einführung von A13 als Eingangsbesoldung alle Lehrkräfte in A12 und A12 mit Amtszulage mehr Geld – auch wenn sie noch nicht zur Beförderung anstehen. Diese Zulage wird dann pro Jahr kontinuierlich erhöht werden, bis die Besoldung von A13 erreicht ist.
Quelle: www.km.bayern.de, 17.5.2023

 

 

Beförderungskriterien der Förderlehrkräfte in Bayern 2022

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr!

Beförderungskriterien der Förderlehrkräfte in Bayern 2022

  • Besoldungsgr. A 9 (Eingangsamt) nach A10 (Beförderungsamt) zum 1.11.2022

auf der Basis der dienstl. Beurteilung* 2018.

Download als pdf-Datei


*Beurteilungsrichtlinien Bayern – Stand 12.5.2021: https://www.km.bayern.de/download/25349_Beurteilungsrichtlinien-2021.pdf

 

Förderlehrer*innen und Heilpädagogische Förderlehrer*innen Hand in Hand für eine gerechte Bezahlung!

Am 8.1.2022 starteten Ruth Brenner und Claudia Kränzlein eine Petition an die Bayerische Staatsregierung und den Bayerischen Landtag.

Sie fordern eine Höherstufung der Besoldung für Förderlehrer*innen und Heilpädagogische Förderlehrer*innen von mindestens A 9/10 auf A 10/11 bzw. E 9 auf E 10/11.

Fachliche Kompetenz müsse adäquat entlohnt werden! 

In der Begründung heißt es:

Förderlehrer*innen und Heilpädagogische Förderlehrer*innen sind an bayerischen Grund- und Mittelschulen sowie Förderschulen mit den unterschiedlichsten Förderschwerpunkten tätig. Sie unterstützen den Unterricht und tragen durch die Arbeit mit Schülergruppen zur Sicherung des Unterrichtserfolgs bei. Sie nehmen besondere Aufgaben in der individuellen Betreuung und Förderung von Schülerinnen und Schülern selbstständig und eigenverantwortlich wahr. Sie betreuen Kinder mit einem erhöhten sonderpädagogischen Förderbedarf in den Gruppen der Schulvorbereitenden Einrichtungen und beraten Eltern und pädagogisches Fachpersonal innerhalb der Mobilen Sonderpädagogischen Hilfen beziehungsweise des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes. Sie unterrichten eigenständig Klassen an den Schulen mit den Förderschwerpunkten geistige und emotionale Entwicklung. Förderlehrer*innen und Heilpädagogische Förderlehrer*innen wirken darüber hinaus gestaltend am Schulleben mit und vertreten nicht nur in Zeiten von COVID-19 fehlende Lehrkräfte im Klassenunterricht.

Aufgrund des eklatanten Lehrermangels können nun die unterschiedlichsten Gruppen – Drittkräfte, Schulassistenzen, Team-Lehrkräfte – an den Schulen tätig werden. Diese Kräfte haben unterschiedliche, meist jedoch keine pädagogischen Ausbildungen. Zum Beispiel werden Teamlehrkräfte, die lediglich den Abschluss eines Hochschulstudiums (egal welche Fachrichtung) vorweisen müssen, mit der Besoldungsgruppe E 11 (entspricht A 12) eingestellt. Teilweise werden diese Kräfte von Förderlehrkräften in ihre Tätigkeit eingewiesen, betreut und unterstützt, um dann mit zwei Gehaltsstufen höher entlohnt zu werden.

Das ist ein Schlag ins Gesicht jeder Förderlehrer*in beziehungsweise Heilpädagogischen Förderlehrer*in. Hier wird deutlich, dass unsere Berufsstände zu wenig Anerkennung und Wertschätzung erhalten. Es kann nicht sein, dass der Freistaat Bayern Förderlehrer*innen und Heilpädagogische Förderlehrer*innen ausbildet, sich dann aber jeglicher Verantwortung entzieht, indem er fachfremdes Personal mit einer höheren Eingruppierung anstellt.

Förderlehrer*innen und Heilpädagogische Förderlehrer*innen leisten seit Jahrzehnten eine hochwertige pädagogische Arbeit an den Grund- und Mittelschulen sowie an den Förderzentren. Es ist an der Zeit, dass dies durch eine adäquate Entlohnung wertgeschätzt wird!
(Quelle: https://www.openpetition.de/petition/online/foerderlehrerinnen-und-heilpaedagogische-foerderlehrerinnen-hand-in-hand-fuer-eine-gerechte-bez-2)

Die Redaktion und die GEW Ansbach unterstützen die Petition!

zum Unterschreiben der Petition

 

Beförderungskriterien der Förderlehrkräfte in Bayern 2021

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr!

Download als pdf-Datei (Beförderungskriterien der Förderlehrkräfte 2021 – Besoldungsgr. A 9 (Eingangsamt) nach A10 (Beförderungsamt) zum 1.11.2021 auf der Basis der dienstl. Beurteilung* 2018)


*Beurteilungsrichtlinien Bayern – Stand 12.5.2021: https://www.km.bayern.de/download/25349_Beurteilungsrichtlinien-2021.pdf