Europa: Friedlicher Protest wird systematisch eingeschränkt und unterdrückt

Ob durch Überwachung, Gewalt, Verbote oder Einschüchterung: In vielen europäischen Ländern wird die Versammlungsfreiheit eingeschränkt, abweichende Meinungen werden unterdrückt und Behörden schaffen ein protestfeindliches Umfeld. Amnesty International hat 21 europäische Länder untersucht, darunter auch Deutschland. 

In zahlreichen europäischen Staaten schränken Regierungen das Recht, sich friedlich zu versammeln, ein und greifen zu immer repressiveren Mitteln , um abweichende Meinungen zu unterdrücken. Friedliche Demonstrant*innen werden stigmatisiert, kriminalisiert und angegriffen. Zu diesem Schluss kommt Amnesty International in einem neuen Bericht. Weiterlesen

GEW Bayern: Groß droht klein – nicht hinnehmbar!

Mitteilung: GEW

GEW-Studis Bayern verurteilen die Androhung von Exmatrikulation für studentischen Protest, die der bayerische Wissenschaftsminister Markus Blume in einem Streitgespräch mit der Berliner Rassismus- und Migrationsforscherin Manuela Bojadžijev in der „Die Zeit“ vom 16. Mai ins Spiel gebracht hat.

Ein Abbau von Protestmöglichkeiten ist für die GEW-Studis Bayern inakzeptabel, gerade auch im öffentlichen Raum. Weiterhin stellen wir fest: Das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit endet eben nicht an den Toren der Universitäten. Hochschulen sind zurzeit Schauplatz einer drastischen, aber wichtigen Auseinandersetzung. Es gilt, diese auf diskursive und gewaltfreie Art politisch zu bearbeiten.

Hintergrund der Diskussion ist der Krieg in Nahost, ausgelöst durch den terroristischen Überfall der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Es gehört zur gegenwärtigen Realität, dass dieser Konflikt auch junge Menschen in Bayern bewegt. Es ist ein Konflikt, der an niemandem spurlos vorbeigeht. Als GEW-Studis Bayern lehnen wir ausdrücklich die Forderung nach einem Boykott israelischer und jüdischer Einrichtungen ab. Wir verurteilen es, dass das Existenzrecht Israels von einigen abgelehnt wird.

„Wofür wir aber auch stehen, ist das Recht, sich zu äußern und zu protestieren“, berichtet Elias Leikeb für die GEW-Studis Bayern. „Deshalb missbilligen wir die Forderung des bayerischen Staatsministers für Wissenschaft und Kunst Markus Blume, Studierende auf Basis von Protestaktionen sanktionieren oder gar exmatrikulieren zu wollen.“

„Der gewaltvolle Umgang mit den Protesten und der reflexartige Griff zur Exmatrikulation kann nur als Signal dafür gelesen werden, dass der demokratische Prozess gefährdet werden soll“, so Christian Zimmerer, ebenfalls Sprecher der GEW-Studis Bayern: „Das repressive Vorgehen begünstigt eine Radikalisierung der Demonstrierenden.“

„Eine Exmatrikulation kommt einem Ausbildungs- bzw. Berufsverbot gleich“, merkt Lea Dahms an. Die GEW-Studis Bayern verurteilen, dass den politisch engagierten Studierenden des Freistaates Strafen angedroht werden.


17.5.2024
GEW Bayern
www,gew-bayern.de


siehe dazu auch: „NGfP unterstützt Statement von Berliner Lehrenden zur Meinungs- und Versammlungsfreiheit an Berliner Hochschulen“

 

„NGfP unterstützt Statement von Berliner Lehrenden zur Meinungs- und Versammlungsfreiheit an Berliner Hochschulen“

Das Statement wurde am 16.5.2024 von der „Neuen Gesellschaft für Psychologie“ (NGfP) auf ihrer  Homepage veröffentlicht. Auf der Seite der NGfP findet sich im Anschluss eine Liste der Unterstützenden des Statements:

„Als Lehrende der Berliner Hochschulen verpflichtet uns unser Selbstverständnis dazu, unsere Studierenden auf Augenhöhe zu begleiten, aber auch zu schützen und sie in keinem Fall Polizeigewalt auszuliefern.

Unabhängig davon, ob wir mit den konkreten Forderungen des Protestcamps einverstanden sind, stellen wir uns vor unsere Studierenden und verteidigen ihr Recht auf friedlichen Protest, das auch die Besetzung von Uni-Gelände einschließt. Die Versammlungs- und Meinungsfreiheit sind grundlegende demokratische Rechte, die auch und gerade an Universitäten zu schützen sind. Angesichts der angekündigten Bombardierung Rafahs und der Verschärfung der humanitären Krise in Gaza sollte die Dringlichkeit des Anliegens der Protestierenden auch für jene nachvollziehbar sein, die nicht alle konkreten Forderungen teilen oder die gewählte Aktionsform für nicht geeignet halten.

Es ist keine Voraussetzung für grundrechtlich geschützten Protest, dass er auf Dialog ausgerichtet ist. Umgekehrt gehört es unseres Erachtens zu den Pflichten der Universitätsleitung, solange wie nur möglich eine dialogische und gewaltfreie Lösung anzustreben. Diese Pflicht hat das Präsidium der FU Berlin verletzt, indem es das Protestcamp ohne ein vorangehendes Gesprächsangebot polizeilich räumen ließ. Das verfassungsmäßig geschützte Recht, sich friedlich zu versammeln, gilt unabhängig von der geäußerten Meinung. Die Versammlungsfreiheit beschränkt zudem nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts („Fraport”) das Hausrecht auch für Orte, die, wie wohl auch der Universitätscampus der FU Berlin, öffentlich zugänglich sind und vielfältigen, darunter öffentlichen Zwecken dienen.

Wir fordern die Berliner Universitätsleitungen auf, von Polizeieinsätzen gegen ihre eigenen Studierenden ebenso wie von weiterer strafrechtlicher Verfolgung abzusehen. Der Dialog mit den Studierenden und der Schutz der Hochschulen als Räume der kritischen Öffentlichkeit sollte oberste Priorität haben – beides ist mit Polizeieinsätzen auf dem Campus unvereinbar. Nur durch Auseinandersetzung und Debatte werden wir als Lehrende und Universitäten unserem Auftrag gerecht.”

Quelle:
https://www.ngfp.de/2024/05/statement-von-lehrenden-an-berliner-universitaeten/

Eine Liste der Unterstützenden findet sich im Anschluss an das Statement.


siehe dazu auch: GEW Bayern: Groß droht klein – nicht hinnehmbar!

 

Staat muss Versammlungen ermöglichen

Die Versammlungsfreiheit ist durch die Corona-Maßnahmen einzelner Bundesländer unverhältnismäßig stark eingeschränkt

Bericht: Greenpeace

Das ist das Ergebnis einer Kurzstudie, die die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) im Auftrag von Greenpeace anlässlich der abgesagten Ostermärsche erstellt hat (online hier: act.gp/39SdZ30). „Politische Beteiligung ist auch in Zeiten von Corona unverzichtbar. Über Jahrzehnte gewachsene Demonstrationsformen wie die Ostermärsche komplett zu verbieten, verstößt gegen das Versammlungsrecht“, sagt Greenpeace-Expertin und Juristin Anna von Gall. „Die Bundesländer müssen Ausnahmen für Demonstrationen schaffen, die Maßnahmen gegen die Ansteckungsgefahr beachten. Der Staat muss dafür sorgen, dass solche Demonstrationen ungestört stattfinden können“, so von Gall. Weiterlesen