Bundesarbeitsgericht klärt wichtige Frage zur Lohnfortzahlung bei Krankheit

Der DGB begrüßt die Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), nach der Arbeitgeber auch dann die Pflicht zur Lohnfortzahlung bei Krankheit haben, wenn Arbeitnehmer während der Infektion in Quarantäne mussten. DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel sagte am Donnerstag in Berlin:

„Wir begrüßen die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts. Damit wird eine offene Frage aus der Corona-Pandemie zum Recht der Beschäftigten auf Lohnfortzahlung bei Krankheit geklärt und Sicherheit für Beschäftigte geschaffen: Eine Corona-Infektion gilt demnach auch ohne Symptome als Krankheit. Die Infektion führt auch dann zur Arbeitsunfähigkeit, wenn es Beschäftigten durch eine behördliche Quarantäne-Anordnung verwehrt ist, ihre Arbeit im Betrieb zu erbringen und gleichzeitig Homeoffice aufgrund der Tätigkeit nicht möglich ist.“

Laut Bundesarbeitsgericht ist nach einer behördlichen Anordnung zur Quarantäne aufgrund eines positiven PCR-Tests außerdem kein zusätzliches ärztliches Attest notwendig. Eine weitere wichtige Feststellung ist, dass eine unterlassene Impfung klar nicht Ursache für die Infektion mit Corona sein kann. Impfungen haben Corona-Infektionen nicht zwangsläufig verhindern können, was Impfdurchbrüche immer wieder gezeigt haben.


21.3.2024
Katrin Münch-Nebel
Deutscher Gewerkschaftsbund Bundesvorstand
www.dgb.de

 

 

Lüften, Luftreiniger oder Lüftungsanlagen: Luftqualität und Ansteckungsrisiken in deutschen Klassenzimmern

Bericht: Hochschule München

Können unsere Schulen auch bei andauernd hohen Covid-19-Inzidenzen geöffnet bleiben? Durch Lüften, Luftreiniger oder Lüftungsanlagen kann die Aerosol-Konzentration und damit das Infektionsrisiko reduziert werden.

Das Forschungsprojekt „Sicheres Klassenzimmer“ untersucht mittels Sensoren die tatsächlichen Luftverhältnisse in 233 Klassenzimmern. HM-Professor Christian Schwarzbauer stellt nun erste Zwischenergebnisse des laufenden Forschungsprojekts vor. … weiter


Quelle: www.hm.edu
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Schützen ja, aber richtig!

Es grenzt an Selbstbetrug, mit welcher Verve das Familienministerium behauptet, ihre Schutzmaßnahmen seien ausreichend. Demgegenüber stellt die Bildungsgewerkschaft GEW fest: Die Lockerungen in den Einrichtungen werden nicht ausreichend mit Maßnahmen flankiert.

Seit 15.03.2021 ist ein Teil der Kindertageseinrichtungen in Bayern im Normalbetrieb. Angesichts der steigenden Infektionszahlen bei Kindern und Erwachsenen durch die Corona-Mutanten wurden überfällige Schutzmaßnahmen für alle angekündigt. Die GEW Bayern hat zum zweiten Mal ihre Mitglieder befragt und ist sich nach der Auswertung sicher: Diese Maßnahmen sind nur schöner Schein – die Gesundheit der Beschäftigten, der Kinder und Eltern schützen sie nicht.

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Staatsregierung ignoriert hohe Infektionswerte beim Betrieb von Kitas und Behinderteneinrichtungen

Bericht: GEW Bayern

Es ist noch nicht einmal klar, ob der Lockdown etwas gebracht hat, eine neue Virusmutation könnte alle Anstrengungen zunichtemachen, die Inzidenzwerte sind sehr hoch und in Behinderteneinrichtungen wie Werkstätten und Förderstätten wird der Betrieb ab heute wieder aufgenommen – mit „Hygiene- und Infektionsschutzkonzepten“. Bei Kitas wird hingegen von einer Schließung gesprochen, aber mit dem Angebot einer „Notbetreuung“. Weiterlesen