Bemerkungen im Abiturzeugnis über die Nichtbewertung einzelner Leistungen sind grundsätzlich geboten

Mitteilung: Bundesverfassungsgericht
Urteil vom 22. November 2023
1 BvR 2577/15, 1 BvR 2579/15, 1 BvR 2578/15


Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts entschieden, dass die in den bayerischen Abiturzeugnissen der an Legasthenie leidenden Beschwerdeführer im Jahr 2010 angebrachten Bemerkungen über die Nichtbewertung ihrer Rechtschreibleistungen die Beschwerdeführer in ihrem Grundrecht aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verletzen, weil sie auf einer damals geübten diskriminierenden Verwaltungspraxis beruhen:

Legasthenie ist eine Behinderung im Sinne des Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG. Die angegriffenen Zeugnisbemerkungen benachteiligen die Beschwerdeführer.

Eine gleichmäßige Anbringung von Zeugnisbemerkungen über die von allgemeinen Prüfungsmaßstäben abweichende Nichtbewertung einzelner Leistungen wegen behinderungsbedingter Einschränkungen dient der Herstellung von Transparenz über die tatsächlich erbrachten schulischen Leistungen. Sie ist im Interesse eines bezogen auf die Leistungsfähigkeit chancengleichen Zugangs aller Abiturienten zu Ausbildung und Beruf grundsätzlich gerechtfertigt. Unter bestimmten Voraussetzungen, insbesondere bei Ausgestaltung des Abiturs durch den Gesetzgeber als breiter Leistungsnachweis und allgemeine Hochschulreife, können solche Zeugnisbemerkungen sogar geboten sein.

Die verfassungsrechtliche Beanstandung der hier angegriffenen Zeugnisbemerkungen ist daher nur der im Jahr 2010 in Bayern geübten diskriminierenden Verwaltungspraxis geschuldet, nach der Zeugnisbemerkungen ausschließlich bei legasthenen Schülern angebracht wurden, nicht jedoch bei Schülern mit anderen Behinderungen oder in Konstellationen, in denen Lehrkräfte aufgrund eines ihnen eingeräumten Ermessens von einer Bewertung von Rechtschreibleistungen in bestimmten Fällen absehen konnten. Weiterlesen

Unsere Kinder brauchen jetzt eine Stärkung ihrer Lern- und Persönlichkeitsentwicklung: Lerntherapeut*innen in die Schulen!

Mitteilung: FIL – Fachverband für integrative Lerntherapie

Unsere Kinder brauchen jetzt eine Stärkung ihrer Lern- und Persönlichkeitsentwicklung

Die pandemische Lage in den letzten 2 Schuljahren hat Schule und Gesellschaft vor besondere Herausforderungen gestellt. Nie war der Bedarf an professioneller Unterstützung so hoch und so dringend erforderlich wie aktuell. Die Folgen der Pandemie sind drastisch: Kinder und Jugendliche zeigen deutliche psychische Belastungen und Lernrückstände. In ihrem Abschlussbericht „Gesundheitliche Auswirkungen auf Kinder und Jugendliche durch Corona“ fordert die interministerielle Arbeitsgruppe Kindergesundheit den Einsatz von Expertinnen in Schulen. Hierzu können ausgebildete Lerntherapeutinnen einen zentralen und passgenauen Beitrag leisten und am Lernort Schule die Arbeit der Pädagoginnen und Sonderpädagoginnen unterstützen und ergänzen: fachdidaktisch-entwicklungsorientiert und therapeutisch-sensibel. Weiterlesen

Ein neuer LRS-Ratgeber ist erschienen

Die LegaKids Stiftung hat einen kostenlosen LRS-Ratgeber herausgegeben:

„Jedes sechste Kind in Deutschland hat große Probleme im Lesen und/oder Schreiben. Was können Eltern und Lehrkräfte tun?“ 

Folgende Fragen werden u.a. beantwortet:

  • Klärung der Begriffe LRS, Legasthenie, Lese-Rechtschreibstörung?
  • Worauf sollten Eltern und Lehrkräfte achten?
  • Warum tun sich manche Kinder beim Lesen und Schreiben schwer?
  • Was ist ein „Nachteilsausgleich, z.B. bei Prüfungen?
  • Schulrechtliche Bestimmungen bei LRS?
  • Wie kann eine gute Föderung aussehen?
  • … u.a.

Das Material ist kostenlos bestellbar. Die Bestellung erfolgt per elektronischer Post mit Angabe der Postadresse.

Der Ratgeber kann auch kostenlos als pdf-Datei (36 S., 3,2 MB) heruntergeladen werden.

 

Nachteilsausgleich und Notenschutz bei LRS

gsfDie LegaKids Stiftung hat sich des Themas Notenschutz und Nachteilsausgleich bei LRS angenommen und neben anderen Beiträgen ein kurzes Video dazu erstellt:

https://youtu.be/TjgHIMElxbo

Auf einer weiteren Seite auf der LegaKids Homepage kann man die Vorschriften für einen Nachteilausgleich und den Notenschutz in den verschiedenen Bundesländern aufrufen:

zur Auswahlseite der einzelnen Ländervorschriften

Hinweise zur Aktualität der Links:


Und hier geht es zur Seite „Nachteilsausgleich und Notenschutz – Leistungsbewertung kindgemäß gestalten. Auf 5 kurzen Textseiten wird das Thema erläutert.


Fazit: Viele Lehrkräfte stehen im Vorfeld der Zeugniserstellung oder auch Prüfungen vor der Frage, welchen Zeugniseintrag meine Schülerin/mein Schüler braucht? Muss ich ihr/ihm mehr Zeit in der Prüfung geben? Ist ein Attest nötig? Darf eine Bewertung der RS-Leistung im Zeugnis entfallen? usw.

LegaKids hat dankenswerter Weise das Themenfeld „Nachteilsausgleich und Notenschutz bei LRS“ übersichtlich und informativ präsentiert. Die Linkliste möge sich bitte jede Lehrkraft in dem betreffenden Bundesland selbst aktualisieren. Änderungen können leider jederzeit auftreten.
Wir vom GEWerkschaftsMAGAZIN können deswegen auch keine Garantie für die Aktualität der auf dieser Seite angegebenen Links übernehmen.

 

Hilfe bei LRS und Legasthenie: Münchner Stiftung stellt neu gestaltetes Internetangebot für Kinder und Eltern vor

Mitteilung: LegaKids Stiftung

In Deutschland hat etwa jeder achte bis zehnte Schüler Schwierigkeiten mit dem Erlernen des Lesens und Schreibens. Defizite in der Bildungspolitik, jahrzehntelanges Verschleppen wirksamer Gegenmaßnahmen, fehlende Unterstützungsangebote, Überforderung bei Lehrkräften, Eltern und Kindern: Wer in Deutschland Schwierigkeiten mit dem Lesen und Schreiben lernen hat, hat es schwer. Weiterlesen