BAG-Urteil: Benachteiligung bei der Stufenzuordnung rechtlich zulässig

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Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Zwei aktuelle Urteile des Bundsarbeitsgerichts (BAG) zur Stufenzuordnung im TV-L vom 23. September 2010 haben die Notwendigkeit klarerer und realitätsbezogenerer tariflicher Regelungen zur Anerkennung von Beschäftigungszeiten für die Stufenzuordnung erneut drastisch vor Augen geführt. Die Problematik der Anerkennung früherer Berufserfahrung bei Neueingestellten existiert in gleicher Weise im TVöD für Bund und Kommunen. Lediglich für Wissenschaftler an Hochschulen und Forschungseinrichtungen sind Sonderregeln vereinbart worden, die für die Beschäftigten günstiger ausfallen.

Im ersten Urteil (6 ARZ 180/09) wurde die Klage eines Lehrers abgewiesen, der zwölf Jahre an privaten Einrichtungen tätig war und 2007 als angestellter Lehrer in den Schuldienst beim Land Baden-Württemberg zurückgekehrt war. … weiter

Keine Fortschritte bei der Entgeltordnung zum TVöD

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Mitteilung: GEW Hauptvorstand

Auch die dritte Sitzung der gemeinsamen Verhandlungskommission zum Eingruppierungsrecht des Tarifvertrags öffentlicher Dienst (TVöD), die vom 20. bis 22. September in Frankfurt am Main stattfand, verlief ohne Ergebnisse. An der Sitzung nahmen die Gewerkschaften ver.di, GEW und dbb-tarifunion sowie der Arbeitgeber Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) teil. Nachdem man sich verabredet hatte, konkrete Regelungstexte zu verhandeln, legten die Arbeitgeber ein Papier vor, das zu den „Vorbemerkungen“ nur Positionsbestimmungen enthielt. … weiter

Bundestarifkommission beschließt Verhandlungen zur L-EGO fortzusetzen

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Bericht: GEW Hauptvorstand

Am 13. September 2010 hat die Bundestarifkommission der GEW wichtige Weichen für die Fortsetzung der Verhandlungen zu einem tariflichen Eingruppierungsrecht der Lehrkräfte gestellt. Die Verhandlungen, die im Mai 2010 unterbrochen worden waren, werden am 14. Oktober 2010 fortgesetzt.

Die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) hatte nach den Warnstreiks und Aktionen der GEW Anfang Mai damit gedroht, die Verhandlungen für den Fall zu beenden, dass die GEW weiterhin an ihren „Maximalforderungen“ festhalte. Für die GEW ist klar, dass ihre Forderungen als langfristige Ziele unverändert richtig sind. … weiter

GEW Bayern zum Schuljahresbeginn 2010/11

Selbstlob aus dem KM – Kritik von Fachleuten

Bericht: GEW LV Bayern

Jedes Jahr das gleiche Ritual: Das KM feiert sich selbst anlässlich seiner Bemühungen. Gewerkschaften und Verbände sehen allenfalls marginale Verbesserungen und monieren das Fehlen eines Gesamtkonzeptes.

Aus der Sicht der GEW sind mehr Ganztagsschulen und kleinere Klassen durchaus erfreuliche Entwicklungen. Bei genauerer Betrachtung relativiert sich jedoch das Bild: Lediglich Grund- und Hauptschulklassen werden im Durchschnitt kleiner, und zwar jeweils um 0,3 SchülerInnen. Wir erfahren nicht, wie viele kleine Klassen an einer Schule durch große an einer anderen Schule kompensiert werden müssen. Von der noch vor wenigen Monaten versprochenen zusätzlichen Förderstunde in der 6. Hauptschulklasse ist nicht mehr die Rede. … weiter

OECD-Studien „Bildung auf einen Blick 2010“ und „Lernen für die Arbeitswelt“ vorgestellt

Schavan und Wanka: „Bildung bringt hohe Erträge!“

Bericht: Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland (KMK)

Je höher Menschen qualifiziert sind, desto niedriger ist ihr Arbeitslosigkeitsrisiko. Und je besser ihre Bildung ist, desto höher ist auch ihr Einkommen. Das geht aus der Studie „Bildung auf einen Blick 2010“ hervor, die Bundesbildungsministerin Annette Schavan, Niedersachsens Wissenschaftsministerin Johanna Wanka als Vertreterin der Kultusministerkonferenz sowie der Leiter des Berliner OECD-Büros, Heino von Meyer und Kathrin Höckel, Analystin im Bildungsdirektorat der OECD, am Dienstag in Berlin vorgestellt haben. … weiter

Für Eilige: Download der wesentlichen Aussagen der Studie

Quelle: PM KMK v. 7.9.2010

 

Der GEW-Vorsitzende Ulrich Thöne meint folgendes dazu:

"Die Bildungsrepublik Deutschland ist eine Fata Morgana. Allen Rechentricks der Finanzminister, Sonntagsreden der Politiker und Bildungsgipfeln zum Trotz: Im internationalen Vergleich investiert Deutschland weiterhin viel zu wenig in sein Bildungswesen. Um international nicht noch weiter abgehängt zu werden, müssen Bund und Länder endlich die Bremsen lösen und die während des Bildungsgipfels vereinbarten finanziellen Ziele auch anpacken – statt die Bildungsausgaben nur schön zu rechnen. Sieben Prozent des Bruttoinlandsprodukts für Bildung und drei Prozent für Forschung sind die Messlatte. Pensions-Ausgaben für ehemalige Lehrkräfte hellen zwar die Statistik auf, die Qualität des aktuellen Bildungsangebotes verbessern sie aber um keinen Deut.“

Quelle: http://www.gew.de/OECD-Bildungsstudie_Deutschland_lernt_nicht_viel_dazu.html – Zugriff: 8.9.2010

Freier Eintritt bei dienstlichen Zwecken für alle Lehrerinnen und Lehrer in Museen

Das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus hat am 17.8.2010 folgenden Beschluss des Landtags als KMS herausgegeben:

Beschluss des Bayerischen Landtags vom 04.05.2010
hier: Freier Eintritt bei dienstlichen Zwecken für alle Lehrerinnen und Lehrer in Museen

Sehr geehrte Damen und Herren,

Die Regelungen zu den Eintrittsvergünstigungen für den Besuch der staatlichen Museen und Sammlungen lauten:
Nr. II.2 und II.3:

Freien Eintritt erhalten:

–  Schulklassen, Vorschulkinder, Hortgruppen sowie Jugendgruppen aus Mitgliedstaaten der EU, soweit sie unter Führung ihrer Lehrkräfte oder der zuständigen Betreuungsperson kommen.

–  Lehrkräfte und Aufsichtspersonen nach Nr. 2 bei Museumsbesuchen mit den von ihnen betreuten Gruppen und soweit sie nachweislich ein Museum zur Vorbereitung eines solchen Besuches aufsuchen. Der Bayerische Landtag hat einen Beschluss zum freien Eintritt bei dienstlichen Zwecken für alle Lehrerinnen und Lehrer sowie Erzieherinnen und Erzieher in allen Museen gefasst. Dies gilt sowohl in Begleitung der Kinder als auch in Vorbereitung solcher Besuche.

 Diese Regelungen gelten allerdings nicht für den Bereich von Sonderausstellungen.

Das ganze Schreiben des Staatsministeriums lesen:  Download

Hinweis durch die GEW:
Aus dem KMS geht nicht hervor, wie der Nachweis zu erbringen ist. Ggf. den Beschluss ausdrucken und den GEW- Mitgliedsausweis mitnehmen.

Was versteht man unter TVL, TV-L und L-ego?

Die TVL (Tarifgemeinschaft deutscher Länder) über sich:

Die deutschen Länder haben sich unter dem Namen „Tarifgemeinschaft deutscher Länder“ (TdL) zu einer Arbeitgebervereinigung zusammengeschlossen. Zweck der Tarifgemeinschaft ist die Wahrung der Interessen ihrer Mitglieder, insbesondere der Abschluss von Tarifverträgen und sonstigen Vereinbarungen.

Mitglieder können die deutschen Länder sein (Mitgliedsländer). An Stelle eines Landes kann auch ein Arbeitgeberverband, in dem das jeweilige Land einen beherrschenden Einfluss hat, Mitglied sein. Das ist derzeit in Baden-Württemberg und in Nordrhein-Westfalen der Fall. Derzeit sind 14 deutsche Länder Mitglieder. Das Land Berlin wurde am 30. Juni 1994 aus der TdL ausgeschlossen. Hintergrund war ein Verstoß gegen die Grundsätze der TdL. Berlin beharrte darauf, auch im Ostteil der Stadt, entgegen den Grundsätzen der TdL, die Entgeltregelungen für das Tarifgebiet West anzuwenden. Das Land Berlin hat im Frühjahr 2003 eigenständige Tarifverträge mit den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes geschlossen. Mit Wirkung vom 31. März 2004 trat das Land Hessen aus der TdL aus.

Tarifvertragspartner der TdL sind die Gewerkschaften ver.di (ehemals ÖTV und DAG) und dbb-tarifunion, der Marburger Bund (MB) sowie im Bereich der Waldarbeiter die IG BAU. Die GEW (Wissenschaft – Lehrer) sind durch ver.di vertreten, ist aber bei den Verhandlungen mit am Tisch.

Quelle: http://www.tdl-online.de/aufgaben/default.asp

Die GEW über den TV-L (Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder): Weiterlesen