Gesichtsbedeckung kann Pflicht sein

Der Arbeitgeber darf das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
während der Arbeitszeit anordnen.

Der Fall: Der Mann ist bei der beklagten Stadtverwaltung im Rathaus beschäftigt. Der Arbeitgeber ordnete in den Räumlichkeiten des Rathauses das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung für Besucher und Beschäftigte an. Der Arbeitnehmer legte ein Attest vor, das ihn ohne Angabe von Gründen von der Maskenpflicht befreite. Sein Arbeitgeber wies ihn daraufhin an, ein Gesichtsvisier beim Betreten des Rathauses und bei Gängen über die Flure und in Gemeinschaftsräumen zu tragen. Der Mann legte ein neues Attest vor, das ihn wiederum ohne Angabe von Gründen von der Pflicht zum Tragen von Gesichtsvisieren jeglicher Art befreite. Ohne Gesichtsbedeckung wollte die Stadt ihn nicht im Rathaus beschäftigen. Mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung begehrte der Mann im Eilverfahren seine Beschäftigung im Rathaus ohne Gesichtsbedeckung; alternativ wollte er im Homeoffice beschäftigt werden. Seine Anträge blieben erfolglos.

Das Arbeitsgericht: Der Gesundheits- und Infektionsschutz aller Mitarbeiter und Besucher des Rathauses überwiegt das Interesse des Arbeitnehmers an einer Beschäftigung ohne Gesichtsvisier oder Mund-Nase-Abdeckung. Zudem bestehen Zweifel an der Richtigkeit der ärztlichen Atteste. Ein solches Attest muss konkrete und nachvollziehbare Angaben enthalten, warum eine Maske nicht getragen werden kann. Ein Anspruch auf Einrichtung eines Homeoffice-Arbeitsplatzes besteht in diesem Fall nicht.

Arbeitsgericht Siegburg,
Beschluss vom 16. Dezember 2020 – 4 Ga 18/20


aus: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service März 2021 (www.dgb.de/einblick)
Rechtshinweise und Urteile werden ohne Gewähr veröffentlicht!

 

Gesundheitsgefährdung durch Corona-Masken?

Auf der Seite des DGB Rechtsschutzes ist eine Stellungnahme zum Thema „Gesundheitsgefährdung durch Corona-Masken?“ erschienen – eine Antwort auf die „Querdenker-Behauptung“, Masken seien schädlich für die Gesundheit:

Gesundheitsgefährdung durch Corona-Masken?

Derzeit ist das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung Pflicht. Wer sich nicht daran hält, muss mit Sanktionen rechnen. Aber schadet eine Corona-Maske möglicherweise mehr als sie nützt? Den ganzen Bericht lesen

weitere Texte zum Thema „Maskenpflicht“ auf der Seite des GEW-AN Magazins:

 

Verwaltungsgericht Düsseldorf: Ausschluss vom Unterricht wegen Verletzung der Maskenpflicht in der Schule rechtswidrig

Mitteilung: Verwaltungsgericht Düsseldorf 

Zwei Schüler eines Gymnasiums am Niederrhein sind nach der Weigerung, im Unterricht eine geeignete Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, zu Unrecht von der Teilnahme am Präsenzunterricht ausgeschlossen worden. Das hat die 18. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf am heutigen Tag im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden. Den gleichzeitig gestellten Antrag der Schüler, ihnen betreffend die Maskenpflicht vorläufig eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen, lehnte das Gericht jedoch ab. Weiterlesen

Hartz-IV: Kein Extrageld für Masken

Zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus ist derzeit das Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung in bestimmten Lebenslagen erforderlich. Derartige Gesichtsbedeckungen, die als Bestandteil der Bekleidung angesehen werden können, sind aus dem Regelbedarf zu finanzieren.

Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen,
Beschluss vom 30. April 2020 – L 7 AS 625/20 B ER


aus: einblick – Gewerkschaftlicher Info-Service Juli/August 2020 (www.dgb.de/einblick)
Rechtshinweise und Urteile werden ohne Gewähr veröffentlicht!

Der neue Alltag mit Maske: Lungenärzte erklären, welche Modelle geeignet sind und worauf Träger achten sollten

Mitteilung: Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.

Im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 gilt seit einigen Wochen in ganz Deutschland die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkauf. Neben industriell gefertigten Masken können auch selbstgenähte Stoffmasken verwendet oder Nase und Mund mithilfe von Tüchern und Schals bedeckt werden. Welche Masken geeignet sind und worauf bei der Verwendung geachtet werden sollte, erklärt die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP) in einer aktuellen Stellungnahme. … weiter


Quelle: www.awmf.org

Götz Eisenbergs Corona-Tagebuch 22: Mummenschanz

Tagebuch

Götz Eisenbergs Corona-Tagebuch 22

Mummenschanz

Noch immer ist strahlendes Frühlingswetter. Ich fahre mit dem Rad aus der Stadt heraus. Ich raste auf einer Bank. Im Gebüsch hinter der Bank singt eine Nachtigall, deren Repertoire unglaublich variantenreich ist und die das Leben bejubelt. Ich lausche ihr eine Weile. Eine Dame, die ihren Hund spazieren führt, redet auf mich ein. Die Leute haben unter der Kontaktsperre einen großen Redebedarf. Dann fahre ich weiter. Auf den weiten Feldern vor dem Kinzenbacher Forst stehen Feldlerchen in der klaren Luft und lassen ihr Trillern erklingen. Zwischendurch führen sie übermütig ihre Flugkünste vor. Ihre flatternd aufgefangenen Sturzflüge sind Teil der Balz. Über all diesen Vogelbeobachtungen liegt ein melancholisches Noch: Noch gibt es sie; wer weiß, wie lange noch? … weiter

Tagebuch oben links: Bild von OpenClipart-Vectors auf Pixabay
Bild von wal_172619 auf Pixabay


Alle bisherigen Texte von Götz Eisenberg im Magazin Auswege

Alle aktuellen Texte von Götz Eisenberg im GEW-AN Magazin