Wie die Qualität im Kinderschutz verbessert werden kann

25 Expertisen des DJI beschreiben Herausforderungen für Kinderschutz-Fachkräfte in Baden-Württemberg

Bericht: Deutsches Jugendinstitut

Mehrere Gesetzbücher, unter anderem das Bürgerliche Gesetzbuch, das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen, das Jugendgerichtsgesetz sowie das Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz, stellen die Grundlagen für einen gelingenden Kinder­schutz in Deutschland dar und sollen die Situation von benachteiligten Kindern und Jugendlichen verbessern. Die Gesetzestexte sehen unter anderem einen professionellen Kinder- und Jugendschutz, eine gelingende Prävention vor Ort und mehr Beteiligung von Kindern, jungen Menschen, Eltern und Familien sowie eine enge Zusammenarbeit zwischen dem Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und dem Gesundheitswesen, den Strafverfolgungsbehörden, den Familiengerichten, der Jugendstrafjustiz und anderen wichtigen Akteurinnen und Akteuren im Kinderschutz vor. Die Umsetzung stellt Jugendämter und dort tätige Fachkräfte, aber auch Familiengerichte und andere Fachpersonen im Kinderschutz immer wieder vor große Herausforderungen. … weiter


Quelle: www.dji.de

 

Generation Corona – Was passiert mit unseren Kindern?

Prof. Dr. Gerald Hüther sprach im Frühjahr 2021 auf den Gesundheitstagen der Gesellschaft für Gesundheitsberatung GGB e.V.

„Maskentragen im Klassenzimmer, ein ständiges Hin und Her zwischen Homeschooling und Präsenzunterricht, regelmäßige Selbsttests, die Angst eigene Eltern oder Großeltern anzustecken… die Corona-Maßnahmen stellen Kinder vor schwerwiegende und auf diese Art noch nie dagewesene Herausforderungen.“ (Quelle: https://gesundheitsberater.de/generation-corona-was-passiert-mit-unseren-kindern-prof-dr-gerald-huether/)

Hinweis: Beim Aufruf können Daten durch Youtube erhoben werden (eingebetteter Film).

Originallink auf Youtube:
https://youtu.be/2oC_HT5XWd4

zur Information: Seite der GGB

 

GEW: „Reform muss reformiert werden!“

Frankfurt a.M. – Mit Blick auf das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz im Bundesrat stellt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) fest, dass „die Ziele der Reform des Sozialgesetzbuches (SGB) VIII noch nicht erreicht sind“. „Bund und Länder sind die Reform nur halbherzig angegangen: Kontrolle und Steuerung stehen im Mittelpunkt, die Pädagogik verliert“, betonte Björn Köhler, GEW-Vorstandsmitglied für Jugendhilfe und Sozialarbeit, am Freitag in Frankfurt a.M. Über die bisher nicht geklärte Frage hinaus, wer die Mehrkosten, die die Reform verursacht, zahlt, kritisierte Köhler vor allem zwei inhaltliche Punkte.

Problematisch sei die Steuerung bei den Hilfen zur Erziehung. Diese lägen künftig nicht mehr automatisch bei den Jugendämtern, sondern können in den Sozialraum hinein, etwa an einen freien Träger, übertragen werden. Dieser Träger könne dann den hilfesuchenden Familien bevorzugt seine eigenen Leistungen anbieten. Damit werde, so Köhler, die Jugendhilfe deprofessionalisiert. „Der Kostendruck auf die Jugendhilfeträger wird weiter steigen. Es besteht die Gefahr, dass Leistungen an den günstigsten Anbieter einer Hilfemaßnahme vergeben werden. Die Qualität des Angebots spielt dann kaum noch eine Rolle. Das ist mit Blick auf die schwierige Situation in den Familien, die sensibel, professionell und im Sinne der Kinder angegangen werden muss, verantwortungslos“, unterstrich das GEW-Vorstandsmitglied. Zudem verschlechtere die Reform die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten. Andererseits klammere sie wichtige Themen komplett aus, beispielsweise die Begrenzung der Fallzahl je Mitarbeiter im Jugendamt und im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) oder das Zeugnisverweigerungsrecht für Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter.

Auch die neuen Meldeverfahren zum Kinderschutz seien nur schwer nachzuvollziehen. „Der präventive Kinderschutz ist völlig unterbelichtet. Weniger Pädagogik, mehr Bürokratie – so steigert man die Attraktivität sozialer Berufe nicht“, hob Köhler hervor.


7.5.2021
Ulf Rödde
Mitgliedf i
Geschäftsführenden Vorstand
Pressesprecher
www.gew.de