Welche Ordnungsmaßnahmen gibt es?
gsf – Im Schulalltag tauchen immer wieder Fragen nach Ordnungsmaßnahmen auf. Kann ein/e Schüler/in aus dem Unterricht ausgeschlossen werden? Darf eine Lehrkraft einen Verweis unterschreiben oder muss das immer der/die Schulleiter/in sein? Wer spricht einen Unterrichtsausschluss aus? Darf ein/e Schüler/in in die Parallelklasse versetzt werden?
Wir können hier nicht die Frage erörtern, ob eine Ordnungsmaßnahme Sinn macht. In vielen Fällen würde sicher ein Gespräch (ohne Vorwürfe und Rachegedanken…) helfen, um die Angelegenheit aus der Welt zu schaffen, in anderen schwerwiegenden Fällen mag ein Verweis schon aus rechtlichen Gründen nötig sein.
Im BayEUG sind im Art. 86 alle Ordnungsmaßnahmen aufgelistet. Wer das ganze BayEUG lesen will, soll hier klicken
Alle anderen können hier weiterlesen und ermitteln, was das BayEUG zu Ordnungsmaßnahmen sagt und was nicht: