Funktionslose Beförderungen im Grund-, Mittel- und Förderschulbereich – Kampagne des BLLV gegen die GEW

GEW-Logo_2015_55Offensichtlich will der BLLV im Vorfeld der Personalratswahlen 2016 Stimmung gegen die GEW machen

Das Kultusministerium änderte die Kriterien für funktionslose Beförderungen an Grund- und Mittelschulen (A 12 -> A 12 AZ bzw. A 12 AZ -> A 13), an Förderschulen (A 13 -> A 13 AZ) sowie für Fachlehrer*innen (A 10 -> A 11):
Das Dienstalter hat keine Bedeutung mehr, es zählt nur noch die Dienstliche Beurteilung (das Gesamtprädikat in Verbindung mit sogenannten Superkriterien).

Der BLLV behauptet nun, diese neuen Beurteilungskriterien seien auf Klagen der GEW aus dem Jahre 2009 (!) zurückzuführen! Das ist schlicht falsch! … die Widerlegung der BLLV-Kampagne lesen (1 DIN A4-Seite, 1 MB, pdf-Datei)


 

Auch für Flüchtlinge ohne Ausbildungsvertrag gilt die Berufsschulpflicht

GEW-Logo_2015_55Die GEW Bayern korrigiert die falsche Darstellung von Minister Spaenle

Mitteilung: GEW Bayern

Die GEW Bayern erkennt die Anstrengungen des Kultusministeriums zum Ausbau der zweijährigen Berufsintegrationsklassen für berufsschulpflichtige Flüchtlinge in Bayern ausdrücklich an, gerade im Vergleich zu anderen Bundesländern. Verschwiegen werde dabei aber von Minister Spaenle in der Regel, dass diese Maßnahmen nur rund einem Viertel der berufsschulpflichten Flüchtlinge angeboten werden. 75 Prozent gehen leer aus. 

 

Jetzt behauptete Minister Spaenle zum Schulbeginn an den Berufsschulen:
„Die Schulpflicht ist an den Ausbildungsvertrag gekoppelt, wir beschulen die Jugendlichen ohne.“ Tatsache aber ist: Die Schulpflicht an den bayerischen Berufsschulen ist nicht an einen Ausbildungsvertrag gebunden. (Artikel 35 Erziehungs- und Unterrichtsgesetz). „Die Aussage des Ministers ist schlicht falsch“, sagte Anton Salzbrunn, Landesvorsitzender der GEW, am Dienstag in München. Es fehlten Berufsschulplätze für mehrere Tausend Flüchtlinge.
„Warum kann die Staatsregierung dies nicht einfach zugeben und eine Überforderung eingestehen?“, fragte Salzbrunn. Beschönigung sei das eine,
doch falsche Tatsachen zu verbreiten, gehe eindeutig einen Schritt zu weit.

Die GEW Bayern fordert die Staatsregierung (insbesondere das Finanzministerium) auf, alles zu unternehmen, damit in Bayern Schulgesetz, Verfassung und Menschenrechtskonventionen eingehalten werden. Gute Bildung für alle ist ein Menschenrecht.

PM Nr. 15 v. 16.9.2015
Anton Salzbrunn
Landesvorsitzender
www.gew-bayern.de

 

 

GEW Bayern zum Schuljahresbeginn: 2200 neue Stellen sind notwendig

GEW-Logo_2015_55Prekäre Beschäftigung an Schulen muss beendet werden

Mitteilung: GEW Bayern

Die wirklich ausreichende Personalausstattung der Schulen ist die drängendste Frage für die aktuelle Bildungspolitik in Bayern. Zum  Schuljahresbeginn wird gerne alles auf diese Frage zugespitzt:
Sind die Schulen gut gerüstet? Vor allem: Gibt es dort ausreichend viele Pädagog*innen, Sozialarbeiter*innen und Psycholog*innen?
Über diese entscheidende Fragestellung hinaus müssen aber nach Auffassung der GEW die Frage nach der Bildungsgerechtigkeit (hohe soziale Selektivität) und die deutlichen Probleme des zergliederten Schulsystems in Bayern (z. B. der Übertrittsdruck an den Grundschulen) größere Aufmerksamkeit erfahren.

 

„Nur mit deutlich mehr Pädagog*innen kann die Arbeit an den Schulen mit allen bereits bestehenden Aufgaben gut laufen“, sagte Elke Hahn, Geschäftsführerin der GEW Bayern, am Freitag in München. Nur so könne es auf den „Baustellen“ Inklusion, Ganztag, Schulplätze für Flüchtlinge, individuelle Förderung, Senkung der Klassengrößen, grundlegende Neuausrichtung des bayerischen Gymnasiums und Erhalt von Schulen auf dem Land wirklich vorangehen. 

Die riesige personelle Lücke  an den bayerischen Schulen war schon lange da, bevor die Zuwanderung aus Bürgerkriegsgebieten den aktuellen Anstieg erreichte. Doch jetzt gilt umso mehr: Die Flickschusterei in der bisherigen CSU-Schulpolitik muss ein Ende finden. Die dazu notwendige finanz- und bildungspolitische Neuorientierung sollte gleich jetzt im Herbst bei den Beratungen zum Nachtragshaushalt 2016 beginnen. Als einen ersten Schritt fordert die GEW Bayern die Schaffung von mindestens 2200 zusätzlichen Planstellen bis 2018. Es müssen Mittel für rund 1000 neue Stellen als Sofortprogramm für Flüchtlinge an Berufsschulen zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus sind bereits für eine minimale Weiterentwicklung von gebundenen Ganztagsklassen, Inklusion und individueller Förderung mindestens 1200 neue Stellen nötig. 

Angesichts des hohen pädagogischen Bedarfs an Lehrkräften ist die hohe Arbeitslosigkeit von jungen Lehrer*innen ein Skandal.  Nur drei Prozent der erfolgreich ausgebildeten jungen Realschullehrkräfte hat der Freistaat aktuell eine feste Stelle angeboten, von den jungen gymnasialen Deutschlehrer*innen nur einem Prozent! Allerdings sei es nicht damit getan, nur befristete Verträge und halbe Stellen zu vergeben, sagt Bernhard Baudler, bei der GEW Bayern zuständig für öffentliche Schulen: „Die befristeten Verträge machen den jungen Kolleg*innen fast jede Lebensplanung unmöglich. Prekäre Beschäftigung an den Schulen des Freistaats, auch über externe Träger, darf es nicht weiter geben.“

Bayern hatte zuletzt Rekordsteuereinnahmen, mit einer Zunahme um 24 Prozent. Das Geld wäre da. Es ist klar, dass hier in Zukunft laufend größere Beträge notwendig sind. Das Bildungssystem in Bayern ist chronisch unterfinanziert. Wie diese Ausgaben gegenfinanziert werden können, hat die GEW in einem detaillierten Steuerkonzept dargelegt. 

Die GEW lehnt alle Überlegungen für die Aussetzung der Schul- oder Berufsschulpflicht für Flüchtlinge entschieden ab. Im Gegenteil: Schulbesuch muss allen schulpflichtigen Flüchtlingen ermöglicht werden. Die nach Auffassung der GEW rechtswidrige Praxis der „Befreiung“ von Flüchtlingen von der Berufsschulpflicht ist zu beenden. Nach ihren eigenen Angaben stellte die Staatsregierung im Juli 2015 weniger als 25 Prozent der berufsschulpflichtigen Flüchtlinge einen Schulplatz zur Verfügung.

PM Nr. 14 v. 11.9.2015
Elke Hahn
GEW Bayern
www.gew-bayern.de
Hervorhebungen: Redaktion GEW AN

 

 

Bayern und Nürnberg ganz vorne bei Drogentoten

logo_Linke_BezirkstagSubstitutionsbehandlungsplätze Mangelware – Drogenkonsumräume nicht zugelassen – Psychosoziale Betreuung unterfinanziert

Mitteilung: Die Linke im Mittelfränkischen Bezirkstag

Wie schon in den Jahren zuvor zeichnet sich für die Stadt Nürnberg auch 2015 der bundesweite Spitzenplatz bei der Häufigkeit von Drogentoten ab. Mit 27 Drogentoten 2014 und 30 Drogentoten 2013 liegen die Belastungszahlen (Drogentote/100 Tsd.-Einwohner) um ein gutes Drittel höher als z.B. in Hamburg oder Berlin. Auch ist von einer zweistelligen Dunkelziffer auszugehen.

Viele Drogenabhängige versterben an Langzeitfolgen, oft meist unauffällig und geräuschlos, müssen aber auch als Drogentote gezählt werden. … weiter

DGB Rechtsschutz erstreitet 33,4 Millionen Euro für Gewerkschaftsmitglieder

dgb.gifJena: „Gewerkschaftsmitglieder sind im Betrieb und vor Gericht klar im Vorteil“

Mitteilung: DGB Bayern

Die DGB Rechtsschutz GmbH hat 2014 in Bayern für Gewerkschaftsmitglieder 33,4 Millionen Euro vor Gericht erstritten. Die größte Summe entfällt auf Streitigkeiten im Bereich des Arbeitsrechts (26,6 Millionen Euro), gefolgt vom Sozialrecht (6,3 Millionen Euro) und vom Verwaltungs- bzw. Beamtenrecht (0,5 Millionen Euro). Weiterlesen

GEW Bayern fordert Sofortprogramm für Flüchtlinge an Berufsschulen

GEW-Logo_2015_55Die GEW Bayern fordert Einhaltung der Bayerischen Verfassung: Die Staatsregierung verwehrt mehreren Tausend jungen Flüchtlingen den Zugang zur Schule.

Mitteilung: GEW Bayern

Die GEW Bayern stellt fest: Das ist verfassungswidrig. Die Stabsstelle „Flüchtlingsbeschulung“ des bayerischen Bildungsministeriums stellt ausdrücklich fest, dass das Bayerische Erziehungs- und Unterrichtsgesetz die Berufsschulpflicht auch für junge Flüchtlinge, unabhängig von ihrem Aufenthaltsstatus, vorschreibt. Die Berufsschulpflicht ist bereits in der Verfassung des Freistaats verankert: „Alle Kinder sind zum Besuch der Volksschule und der Berufsschule verpflichtet“ (Artikel 129).

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