Selbstbestimmung ist auch ein Thema der Hochschulen!
Bericht: freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs)
Bundesstudierendenvertretung fordert zum Auftakt des Selbstbestimmungsgesetzes eine konsequente Umsetzung an Hochschulen
Der Bundesverband der Studierendenvertretung freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) macht zum Auftakt des Selbstbestimmungsgesetzes auf Defizite der Namens- und Personenstandsänderung für trans* Personen an Hochschulen aufmerksam. Er fordert eine konsequente, einfache und kostenfreie Umsetzung an allen Hochschulen.
„Bereits vor dem Eintreten des Selbstbestimmungsgesetzes zum 1. November gab es an vielen großen Universitäten die Möglichkeit, den Namen und Personenstand individuell anpassen lassen. Nur weil jetzt das Selbstbestimmungsgesetz existiert,dürfen diese auf keinen Fall wegfallen! Das Selbstbestimmungsgesetz ist mit einer bürokratischen Hürde von drei Monaten Wartezeitverbundenund durch die Neuausstellung von Personaldokumenten kommeneinige Mehrkosten auf die Antragstellenden zu. Im Hinblick auf die mit 37,9% große studentische Armut [1] können sich das nicht alle leisten. Es braucht deshalb flächendeckend die Möglichkeit an Hochschulen, den Namen und Personenstand per Selbstauskunft kostenfrei zu ändern, um Diskriminierung zu verhindern! Besonders kleinere Universitäten haben hier also noch Nachholbedarf.“ erklärt Lisa Iden, Vorständin des fzs.
26% der Anfragen im Hochschulbereich an die Antidiskriminierungsstelle des Bundes bezogen sich auf Geschlecht/Geschlechtsidentität [2]. Dabei bezogen sich Anfragen auf die fehlende Möglichkeit der Anpassung von Namen und Personenstand, andere berichteten von transfeindlicher Diskriminierung. Die Antidiskriminierungstelle des Bundes empfiehlt deshalb verpflichtende Vorgaben, um diese Diskriminierung zu verhindern. Laut einer EU Studie erlebten 54% der befragten trans* Personen Diskriminierung in mindestens einem Lebensbereich [3].
Fay Uhlmann, Ausschussmitglied im Ausschuss intersektionaler Feminismus des fzs, und queere Peerberatung an der Technischen Universität Dresden führt dazu weiter aus:
„Trans* Personen sind extrem stark von Diskriminierung betroffen. Deshalb braucht es an Hochschulen Maßnahmen, um Diskriminierung vorzubeugen. Die Einrichtung einer Möglichkeit zur kostenfreien Namens- und Personenstandsänderung reicht hier nicht aus. Es braucht eine flächendeckende Sensibilisierung in allen Bereichen der Hochschule, vor allem aber in der Verwaltung, die z.B. die Namens- und Personenstandsänderungen umsetzt. Auch ist es wichtig, dass diese Umsetzung konsequent ist – Hinweise auf den abgelegten Namen müssen in allen Systemen der Uni entfernt werden, z.B. in Mails, Accounts und in Verwaltungssystemen. Außerdem ist es wichtig, dass die Systeme der Universität auch einen Wechsel auf die Personenstände divers und kein Personenstandseintrag ermöglicht, weil es sonst oft zu technischen Problemen und dadurch wiederum zu Diskriminierung kommt.“
[1] https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2022/11/PD22_N066_63.html
[2] https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/BT_Bericht/gemeinsamer_bericht_fuenfter_lang_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=10
<https://www.antidiskriminierungsstelle.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/BT_Bericht/gemeinsamer_bericht_fuenfter_lang_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=10>(S210ff.)
[3] https://fra.europa.eu/sites/default/files/fra_uploads/fra-2024-lgbtiq-equality_en.pdf(S.29)
31.10.2024
Lisa Iden, Emmi Kraft
Vorstand
freier zusammenschluss von student*innenschaften (fzs) e.V.
www.fzs.de