Regelung für kommunal angestellte Lehrkräfte: „Ein Stück aus dem tarifpolitischen Tollhaus“
Kommunaler Arbeitgeberverband empfiehlt Anwendung eines Tarifvertrages, für den er gar nicht zuständig ist. GEW fordert Verhandlungen über eine Lehrkräfte-Eingruppierungsordnung im TVöD. Dies betrifft bei den Kommunen angestellte Lehrkräfte.
Mitteilung: GEW Bayern
Bisher galt bei den Tarifparteien der Kommunen, dass über Fragen, die über einen Tarifvertrag zu regeln sind, Tarifverhandlungen geführt werden. Dazu gehören auch Regelungen, wer wo eingruppiert wird. Eine solche Eingruppierungsordnung gibt es für fast alle Berufsgruppen bei den Kommunen. Für die kommunalen Lehrkräfte fehlt diese seit Inkrafttreten des TVöD vor nun 13 Jahren. Dazu Daniel Merbitz, Mitglied des geschäftsführenden Vorstands der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft und Tarifexperte: „Damit die bei den Kommunen als Angestellte beschäftigten Lehrkräfte gegenüber den beim Land beschäftigten Kolleginnen und Kollegen nicht ins Hintertreffen geraten, ist es an der Zeit, auch ihre Eingruppierung tarifvertraglich zu regeln.“ Weiterlesen