GEW Bayern zur TIMSS-Studie zu den Grundschulen

Statements der Landesvorsitzenden der Bildungsgewerkschaft GEW Bayern zur heutigen Veröffentlichung der TIMSS-Studie 2023:

Martina Borgendale, Vorsitzende der GEW Bayern:

„Man hatte nach Corona ja einen Abfall der schulischen Leistungen der Grundschulkinder befürchtet. Dem ist glücklicherweise nicht so. Das liegt vor allem daran, dass die Grundschul-Lehrkräfte hier in Bayern ihren Job über das Maß hinaus gut machen und sich trotz teilweise schwieriger Rahmenbedingungen für die Kinder aufarbeiten. Das darf aber nicht der Standard sein. Alle Kinder haben ein Recht auf bestmögliche Entwicklungsbedingungen, und gerade im Bereich der Bildungsgerechtigkeit zeigt auch diese Studie erneut, dass unser Bildungssystem gesellschaftliche Missstände viel mehr reproduziert als ausgleicht. Unsere Forderungen sind klar: Echte Multiprofessionalität, kleinere Lerngruppen und gute Arbeitsbedingungen!“

Florian Kohl, stv. Vorsitzender GEW Bayern:

„Eine weitere Studie, die belegt: Investitionen in Bildung sind dringend geboten. Dabei muss das Bildungssystem unbedingt ganzheitlich betrachtet werden. Bereits in der frühkindlichen Bildung werden die Weichen für erfolgreiche Lernbiographien gelegt, doch der Fachkräftemangel zerschießt uns hier jeden noch so gut gemeinten pädagogischen Ansatz. Ohne qualifiziertes Personal wird jede Bemühung nur eine Bemühung bleiben. Im Wettbewerb um die Fachkräfte muss deshalb jede Anstrengung unternommen werden, um Menschen für die pädagogischen Berufe zu gewinnen. Die beste Werbung sind gute Arbeitsbedingungen, guter Lohn und zufriedenes Personal.“


4.12.2024
GEW Bayern
www.gew-bayern.de

 

GEW: „Kein Grund zu jubeln“

Bildungsgewerkschaft zur TIMSS-Studie

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) warnt davor, sich mit Blick auf die aktuelle TIMS-Studie (Trends in International Mathematics and Science Study) entspannt zurückzulehnen. „Die Leistungen der Schülerinnen und Schüler in der Grundschule sind im internationalen Vergleich in Naturwissenschaften und Mathematik nach wie vor höchstens mittelmäßig. Also: kein Grund zu jubeln.

Die Grundschulen sind seit langem völlig unterfinanziert. Hier war der Lehrkräftemangel in den vergangenen Jahren besonders dramatisch. Die Grundschulen brauchen dringend mehr Gelder sowie ein umfassendes und integriertes Konzept. Dazu gehört, das Wohlbefinden und die Gesundheit der Kinder viel stärker in den Mittelpunkt zu stellen“, sagte Anja Bensinger-Stolze am Mittwoch mit Blick auf die TIMS-Studie in Frankfurt a.M.


4.12.2024
Ulf Rödde
GEW-Hauptvorstand
www.gew.de

 

BayVGH: Urteil – Einführung der wöchentlich zusätzlichen Unterrichtsstunde für bayerische Grundschullehrkräfte ist unwirksam

Mitteilung: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof

Mit Urteil vom 12. November 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) aufgrund eines Normenkontrollantrags einer Grundschulleiterin die §§ 12 bis 15 der Verordnung der Bayerischen Staatsregierung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte (AZKoV) für unwirksam erklärt. Weiterlesen

Beförderungskriterien der Lehrer:innen an Grund- und Mittelschulen in Bayern 2024

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr!


Beförderungskriterien der Lehrkräfte an GS und MS in Bayern 2024

  • der Besoldungsgruppe A 12 nach Besoldungsgr. A12+AZ (erstes Beförderungsamt)

und

  • von A 12+AZ nach Besoldungsgr. A13 (zweites Beförderungsamt, zu Studienrät:innen im Grundschul- und im Mittelschuldienst)

jeweils auf der Basis der dienstl. Beurteilung 2022.

Download Beförderungskriterien von A12 nach A12+Z (erstes Beförderungsamt) und Beförderungskriterien von A12+Z nach A13 (zweites Beförderungsamt) als pdf-Datei


siehe auch: Anpassung der Bezüge: Kabinett beschließt Besoldungsanpassung 2024

 

 

Beförderungskriterien der Lehrer:innen an Grund- und Mittelschulen in Bayern zum 1.6.2023

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr!


Beförderungskriterien (funktionlos) der Lehrer:innen an GS und MS in Bayern zum 1.6.2023

  • der Besoldungsgruppe A 12 nach Besoldungsgr. A12+AZ (erstes Beförderungsamt)

und

  • von A 12+AZ nach Besoldungsgr. A13 (zweites Beförderungsamt, zu Studienrät:innen im Grundschul- und im Mittelschuldienst)

jeweils auf der Basis der dienstl. Beurteilung 2022.

Die Kriterien haben nur Gültigkeit für die aktuelle Beförderungsrunde und stellen keine Vorfestlegung für künftige Beförderungsrunden dar.

Download Beförderungskriterien von A12 nach A12+Z als pdf-Datei

Download Beförderungskriterien von A12+Z nach A13 als pdf-Datei

 

 

 

Beförderungskriterien der Lehrer:innen an Grund- und Mittelschulen in Bayern 2022

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr!

Beförderungskriterien der Lehrer:innen an GS und MS in Bayern 2022

  • der Besoldungsgruppe A 12 nach Besoldungsgr. A12+AZ (erstes Beförderungsamt)

und

  • von A 12+AZ nach Besoldungsgr. A13 (zweites Beförderungsamt)

jeweils auf der Basis der dienstl. Beurteilung* 2018.

Download als pdf-Datei


*Beurteilungsrichtlinien Bayern – Stand 12.5.2021: https://www.km.bayern.de/download/25349_Beurteilungsrichtlinien-2021.pdf

 

 

Beförderungskriterien der LehrerInnen an Grund- oder Mittelschulen in Bayern 2021

Alle Angaben wie immer ohne Gewähr!

Download als pdf-Datei (Beförderungskriterien der Lehrer an GS und MS in Bayern der Besoldungsgruppe A 12 nach Besoldungsgr. A12+AZ und von A 12+AZ nach Besoldungsgr. A13 auf der Basis der dienstl. Beurteilung* 2018)


*Beurteilungsrichtlinien Bayern – Stand 12.5.2021: https://www.km.bayern.de/download/25349_Beurteilungsrichtlinien-2021.pdf

 

 

„Viele Grundschullehrkräfte werden besser bezahlt: Die Hälfte des Weges ist geschafft!“

Bildungsgewerkschaft GEW mahnt zum Equal Pay Day bessere Lehrkräftebezahlung in allen Bundesländern an: „JA 13 für alle“

Frankfurt a. M. – Eine positive Entwicklung bei der Bezahlung von Lehrkräften an Grundschulen stellt die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) mit Blick auf den morgigen Equal Pay Day fest: Mit Thüringen und Hamburg haben jüngst zwei weitere Länder zugesichert, künftig alle Lehrkräfte nach A13 (Beamte) und E13 (Angestellte) zu bezahlen. „Die Gleichstellung der Grundschullehrkräfte – zu rund 90 Prozent Frauen – ist in 8 der 16 Bundesländer erreicht. Die Hälfte ist geschafft“, sagte Frauke Gützkow, GEW-Vorstandsmitglied für Frauenpolitik, am Dienstag in Frankfurt a.M. In Thüringen werden Grundschullehrkräfte ab August so bezahlt wie ihre Kolleginnen und Kollegen an den anderen Schulformen. In Hamburg stimmte die Bürgerschaft der schrittweisen Gleichstellung bis 2023 zu. „Damit sind weitere wichtige Schritte auf dem Weg hin zu einer einheitlichen Bezahlung aller voll ausgebildeten Lehrkräfte gemacht“, betonte Gützkow, „und den Rest schaffen wir auch noch. Wir bleiben am Ball.“ Weiterlesen

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