GEW, VBE und BER: „Wirksamer Gesundheits- und Infektionsschutz Leitlinie für schrittweise Öffnung der Schulen

Organisationen appellieren gemeinsam an Bildungsminister

„Der Gesundheits- und Infektionsschutz der Lehrenden und der Lernenden muss im Zentrum aller Entscheidungen stehen, wenn die Schulen wieder schrittweise öffnen.“ Diesen Appell richteten die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) und der Verband Bildung und Erziehung (VBE), die beiden größten Lehrkräftegewerkschaften in Deutschland, gemeinsam mit dem Bundeselternrat (BER) an alle Bildungsministerinnen und Bildungsminister im Vorfeld ihrer Abstimmungen am heutigen Montag. Statt eines Wettbewerbs, wer zuerst öffnet, müssten die Vorschläge des Robert-Koch-Instituts (RKI) den verbindlichen Rahmen setzen. Die Schulen bräuchten einen klaren Rahmen, innerhalb dessen nach den Möglichkeiten vor Ort entschieden werde. Dafür seien die Expertise der Beschäftigten und die Interessen der Eltern einzubeziehen. Vor Ort müsse eine Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden. Vor der Öffnung müssten Gesundheitsschutz, Pädagogik und Organisation des Schulweges abgestimmt werden. Weiterlesen

Götz Eisenbergs Corona-Tagebuch 21: Das Quaken der Frösche im Teich

Tagebuch

 

Götz Eisenbergs Corona-Tagebuch 21

Das Quaken der Frösche im Teich

„Er glich dem Blatt,
das ein Knabe mit der Rute
vom Zweig herunterschlägt,
weil es ihm als Vereinzeltes auffällt.“
(Robert Walser)

Ich sitze auf meinem angestammten Baumstamm und lese. Vor mir gründeln nun zwei Schwäne. Die Jungen scheinen geschlüpft und die Schwanenmutter, vom Brüten befreit, kann sich endlich wieder bewegen und selbst versorgen. Wie auf ein geheimes Signal hin fangen plötzlich die Frösche an zu quaken, alle auf einmal. Sie veranstalten ein unglaubliches Konzert. Ebenso unvermittelt, wie es begonnen hat, hört es auch wieder auf, und es ist danach plötzlich umso stiller.

Wann bekommen die Küken den ersten Schwimmunterricht? Mitunter transportieren Schwanenmütter ihre Jungen zunächst eine Weile auf ihrem Rücken, um sie an das neue Element zu gewöhnen. … weiter

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Alle bisherigen Texte von Götz Eisenberg im Magazin Auswege

Alle aktuellen Texte von Götz Eisenberg im GEW-AN Magazin

 

Schulpflicht z. T. außer Kraft gesetzt

Mitteilung: Hessischer Verwaltungsgerichtshof Kassel

Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören wird in Hessen einstweilen außer Vollzug gesetzt.

Mit soeben den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass die Schulpflicht von Schülerinnen und Schülern der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören in Hessen vorläufig außer Vollzug gesetzt wird.

Ein entsprechender Eilantrag hatte Erfolg, soweit er sich gegen die Regelungen in § 3 Abs. 1 Nr. 2 a) der nachfolgend bezeichneten Verordnung (Zweite Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus in der Fassung der Sechsten Verordnung zur Anpassung der Verordnungen zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 16. April 2020) über den Schulbesuch für Schülerinnen und Schüler der 4. Jahrgangsstufe der oben genannten Schulen richtete.

Die Antragstellerin, eine Schülerin aus Frankfurt am Main, begehrte den Erlass einer sog. einstweiligen Anordnung in einem Normenkontrollverfahren, indem sie sich direkt gegen die zuvor genannte Verordnung wendete. Antragsgegner ist das Land Hessen, vertreten durch die Staatskanzlei.

Die streitige Regelung lautet:
㤠3
(1) Es wird allgemein angeordnet, dass Schülerinnen und Schüler dem Unterricht und anderen regulären schulischen Veranstaltungen an Einrichtungen nach § 33 Nr. 3 des Infektionsschutzgesetzes bis zum 3. Mai 2020 fernbleiben müssen. Ihr Fehlen gilt als entschuldigt. Satz 1 und 2 gelten nicht
1. für die Abnahme von Prüfungsleistungen,
2. ab dem 27. April 2020 für die Schülerinnen und Schüler
a) der 4. Jahrgangsstufe der Grundschulen, der Sprachheilschulen und der Schulen mit
den Förderschwerpunkten Sehen oder Hören,
…“.

Am 20. April 2020 hat die Schülerin deshalb einstweiligen Rechtsschutz gegen die o. g. Regelung beantragt. Sie macht geltend, für die angegriffenen Regelungen der Verordnung fehle es an einer Ermächtigungsgrundlage. Die Anordnung des Schulbesuchs für Schülerinnen und Schüler der vierten Jahrgangsstufe in Grundschulen begründe für diese ein erhöhtes Infektionsrisiko.

Der 8. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs hat dem Eilantrag überwiegend stattgegeben und zur Begründung ausgeführt, die Anordnung in § 3 Abs. 1 Nr. 2a) der genannten Verordnung, die für die Schülerinnen und Schüler der vierten Jahrgangsstufe eine Präsenzschulpflicht ab dem 27. April 2020 bewirke, verstoße bei einer im Eilverfahren allein möglichen, aber auch ausreichenden sog. summarischen Prüfung nach dem Erkenntnisstand des Senats im Zeitpunkt seiner Entscheidung gegen höherrangiges Recht. Denn die Schülerinnen und Schüler der vierten Jahrgangsstufe würden im Vergleich zur überwiegenden Zahl der Schülerinnen und Schüler, denen aus Gründen des Infektionsschutzes der Schulbesuch bis zum 3. Mai 2020 gänzlich untersagt werde, ohne hinreichenden Grund ungleich behandelt und dadurch in ihrem Grundrecht aus Art 3 Abs. 1 GG auf Gleichbehandlung verletzt. So seien mit Ausnahme der Viertklässler sämtliche Schüler, die sich keiner Abschlussprüfung unterziehen müssten, von der Schulpflicht befreit und müssten sich somit keinem erhöhten Infektionsrisiko aussetzen.

Für diese Ungleichbehandlung bestehe kein sachlicher Grund.

Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.
Aktenzeichen: 8 B 1097/20.N

Ein Abdruck des umfangreich begründeten Beschlusses kann per Mail angefordert werden unter:
Entscheidungen [aet] vgh-kassel.justiz.hessen [Punkt] de


24.4.2020
VGH Kassel
www.verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de

„Hygiene und Abstandsregeln unbedingt einhalten!“

Bildungsgewerkschaft GEW zu neuem Papier des Robert-Koch-Instituts

Frankfurt a.M. – Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) sieht in den Vorschlägen des Robert-Koch-Instituts (RKI), Bildungseinrichtungen wieder zu öffnen, hilfreiche Leitlinien für Bund, Länder, Kommunen und Träger der Bildungseinrichtungen. Das neue RKI-Papier bestätige die GEW-Forderung nach „Gesundheit first“, wenn Kitas und Schulen schrittweise wieder geöffnet werden. „Um die Interessen der Beschäftigten sowie der Schülerinnen und Schüler, die Notwendigkeit der Hygiene in den Gebäuden und auf dem Schulweg abzustimmen, ist eine enorme Planung zwischen Land, Kommunen, Trägern, Schulen und Kitas nötig. Insbesondere weil parallel der Fernunterricht läuft und Prüfungen abgenommen werden“, sagte GEW-Vorsitzende Marlis Tepe am Freitag in Frankfurt a.M. „Dafür braucht es realistische Vorlaufzeiten.“ Weiterlesen

GEW Bayern fordert umfassenden Gesundheitsschutz vor Öffnung der Schulen

Mitteilung: GEW Bayern

Die ersten Termine für die Wiederaufnahme des Unterrichts sind festgelegt. Die Maßnahmen zum Gesundheitsschutz von Lehrkräften allerdings bezeichnet die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) Bayern als mangelhaft, weil sich das Kultusministerium seit Jahrzehnten weigert, die gesetzlich vorgeschriebenen Standards des Arbeits- und Gesundheitsschutzes umzusetzen. „In Briefen und in Gesprächen mit dem Ministerium wiesen wir mehrfach auf die Versäumnisse hin. Nun ist die Krisenlage da, und es fehlen wesentliche Voraussetzungen für den Gesundheitsschutz der Lehrkräfte“, so Anton Salzbrunn, Vorsitzender der GEW Bayern, heute in München. Weiterlesen

GEW zur Öffnung von FOS/BOS: Wie soll das gehen?

Mitteilung: GEW Bayern

Die Bildungsgewerkschaft GEW zeigt sich irritiert über die Planungen zur Öffnung von Fach- und Berufsoberschulen. Wie hier der Schutz der Lehrkräfte und Schüler*innen sichergestellt werden soll, bleibt derzeit offen. Eine „Maskenpflicht“ im Unterricht ist nicht geplant. Weiterlesen

Konstantin Wecker – Poesie in stürmischen Zeiten

Im Livestream spielt Konstantin Wecker im Trio mit Fany Kammerlander (Cello) und Jo Barnikel (Klavier) am 22.03.2020.

Konstantin Wecker schrieb dazu im Erläuterungstext auf Youtube:

(…) Ja, um uns gegenseitig zu schützen, haben wir Konzerte, Partys und Versammlungen abgesagt (nicht wegen Söder). Und, wenn wir wieder können, werden wir uns umso kraftvoller wieder auf den Straßen versammeln, das Leben feiern und eine andere Gesellschaft durchsetzen.

Und was passiert eigentlich jetzt mit den Ärmsten, den Schutzsuchenden an den EU-Außengrenzen, den Geflüchteten und den Obdachlosen?. Bekommen die von den Regierenden jetzt eine totale Eingangssperre?

Für sie sollten wir alle sofort unsere Stimmen erheben Nein, jetzt müssen alle menschenunwürdigen Lager abgeschafft werden und die Menschen unsere Unterstützung und Solidarität spüren. Die Washington Post hat jüngst gewarnt, „die Gesellschaft nicht zu erwürgen, während man versucht, sie zu retten“. Retten wir die Gesellschaft mit Solidarität, Zärtlichkeit, Liebe und Poesie! (Quelle: https://www.youtube.com/watch?v=08LcvohsVeM&feature=youtu.be)

Hinweis: Beim Aufruf können Daten durch Youtube erhoben werden (eingebetteter Film).
Originallink, wenn das Filmfenster nicht sichtbar sein sollte:
https://youtu.be/08LcvohsVeM

 


 

Und weiter geht es mit Konstantin Wecker im Livestream

Am Ostersamstag, 10.4.2020, gab es im Friedens-Konzert des Bayerischen Rundfunks einen Livestream mit Konstantin Wecke, Fany Kammerlander und Jo Barnikel. Sie traten live auf der BR KulturBühne auf. Dabei spielt Wecker erstmals die neue Version seines legendären Songs „Willy“.

Konstantin Wecker wird darin seinem alten Freund vom globalen Ausnahmezustand in Zeiten von Covid-19 erzählen; und vom Grauen heutiger Kriege und den Profiten der Rüstungskonzerne und Waffenhändler, aber auch von seinen Träumen und Hoffnungen auf seiner Suche nach einer besseren und herrschaftsfreien Welt. (Quelle: https://www.br.de/kultur/konstantin-wecker-livestream-100.html)

zum Friedenskonzert mit Konstantin Wecker & Friends

 

 


 

Das nächste Konzert wird am 9. Mai um 20.30 Uhr stattfinden – wieder live & weltweit: Zum 75. Jahrestag der Befreiung vom Nationalsozialismus.

„Den Sieg über den deutschen Faschismus feiert Wecker mit vielen antifaschistischen Liedern und mit Überraschungsgästen aus verschiedenen Ländern, insbesondere ehemaligen KZ-Häftlingen und Widerstandskämpfer*innen.“ (Kooperationspartner: BR KulturBühne und Münchenstift)

zur Seite der BRKulturbühne 

 

Götz Eisenbergs Corona-Tagebuch 20: Corona-Paranoia oder: Die Hölle, das sind die anderen

Tagebuch

 

Götz Eisenbergs Corona-Tagebuch 20

Corona-Paranoia oder: Die Hölle, das sind die anderen

In den letzten Wochen wurde ich verschiedentlich an das berühmte Sartre‘sche Diktum aus dem Theaterstück Bei geschlossenen Türen: „… die Hölle, das sind die anderen“ erinnert. Sartre dachte dabei nicht an die besondere Situation einer Epidemie, sondern an den Alltag in der bürgerlichen Gesellschaft, die jeden zum Folterknecht des anderen macht. Die Menschen sind gezwungen, in einem Universum permanenter Verteidigung und Aggression zu leben. Sie werden zu Konkurrenten und damit tendenziell zu „Gegenmenschen“.

Gestern, also am 15. April, hat Peter Sloterdijk im Arte Journal ein kurzes Statement zur Corona-Krise abgegeben. Die Gefahr einer Verstetigung der Grundrechtseinschränkungen sehe er in Deutschland eher nicht, sagte er. „Dein Wort in Gottes Ohr“, dachte ich. Sein Ur-Vertrauen in die Stabilität der deutschen Demokratie habe ich nicht. Was seiner Meinung aber sehr wohl zurückbleiben könnte, sei „ein leises Anwachsen des paranoiden Faktors im menschlichen Verhalten, weil man nach Epidemien daran denkt, dass der andere ein Ansteckungsherd sein könnte“. … weiter

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